Gesetzesartikel
Art. 48 BGG – Einhaltung
9 Entscheide, in denen Art. 48 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft beantragt Feststellung der Nichtigkeit einer rechtskräftigen Konkurseröffnung: Nichtigkeitsrüge unzulässig, weil kein gerichtlicher Entscheid nach Art. 22 SchKG betroffen ist (Art. 22 SchKG)
- Beschwerde gegen Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Verdachts des Aufbewahrens von Sprengstoff: Fristwahrung durch PDF-Nachreichung zur Hash-Überprüfung, Überhaftverbot nicht verletzt (Art. 212 Abs. 3 StPO)
- Hauptaktionär haftet solidarisch für Verrechnungssteuern auf fingierten geldwerten Leistungen an nahestehende Personen nach Dreieckstheorie (Art. 12 Abs. 2 VStrR)
- Kollektivgesellschaft verlangt Löschung einer bereits beglichenen Betreibung: Keine Voraussetzungen für Löschung nach Art. 8a Abs. 3 SchKG, Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Geschiedene deutsche Staatsangehörige beantragt erst 2019 Witwenrente für geschiedenen Ehegatten: Verwirkungsfrist von fünf Jahren nach Art. 24 Abs. 1 ATSG führt zur Ablehnung der Nachzahlung für die Zeit vor 1. August 2014
- Beschwerdeführer klagt gegen kantonale Corona-Verordnung des Schwyz: Keine abstrakte Normenkontrolle durch kantonales Verwaltungsgericht, Bundesgericht prüft Zuständigkeit und bestätigt Vollzugskompetenz des Regierungsrats (Art. 40 EpG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Arbeitslosenkasse reicht Beschwerde per Postabholung ein: Fristwahrung nicht bewiesen, Nichteintreten wegen verspäteter Einreichung (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Berufung versehentlich beim Arbeitsgericht statt Obergericht eingereicht: Frist gewahrt durch analogen Grundsatz (Art. 48 Abs. 3 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.