Gesetzesartikel
Art. 450f ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
9 Entscheide, in denen Art. 450f ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater klagt gegen Zustimmung der KESB zum Umzug des gemeinsamen Kindes nach Deutschland: Zuständigkeit lag beim Scheidungsgericht, doch Wegzug war rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt unentgeltlichen Rechtsbeistand für kantonales Beschwerdeverfahren zur Errichtung einer Besuchsrechtsbeistandschaft: Kein besonders schwerer Eingriff in seine Rechtsstellung, daher Anspruch nach Art. 29 Abs. 3 BV abgelehnt
- Vater beantragt alleinige elterliche Sorge und umfassendes Besuchsrecht nach Unterbringung der Tochter in Heilpädagogikzentrum: Beschwerde mangels ausreichender Begründung und fehlendem Anfechtungsobjekt abgewiesen (Art. 298d ZGB)
- Mutter klagt gegen Pflegekinderbewilligung für ihre Kinder: Keine Beschwerdelegitimation, da sie nicht Partei im öffentlich-rechtlichen Bewilligungsverfahren ist (Art. 316 Abs. 1 ZGB)
- Tochter muss Kosten der gerichtlichen Vertretung ihrer verstorbenen Mutter im Erwachsenenschutzverfahren tragen: Kostenregelung nach Art. 449a ZGB richtet sich nach Beistandschaftsrecht (Art. 404 Abs. 1 und 3 ZGB i.V.m. § 67 Abs. 4 EG ZGB)
- Erwachsener mit Demenz meldet sich nach Spanien ab: Internationale Zuständigkeit der Schweizer KESB bleibt wegen perpetuatio fori bestehen (Art. 5 Abs. 2 HEsÜ)
- Mutter beschwert sich gegen Besuchs- und Ferienregelung zugunsten des Vaters: Regelung entspricht Kindeswohl trotz Autismusdiagnose und fehlender elterlicher Kooperation (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Superprovisorischer Obhutsentzug ohne Anhörung: Nichteintreten mangels Instanzenausschöpfung; Kanton haftet für falsche Rechtsmittelbelehrung (Art. 445 Abs. 2 ZGB)
- Fürsorgerische Unterbringung: Keine Parteientschädigung zulasten des Kantons Zürich mangels gesetzlicher Grundlage (Art. 450f ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.