Gesetzesartikel
Art. 42 StGB – Bedingte Strafen
9 Entscheide, in denen Art. 42 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Besitzer eines Schmetterlingsmessers und eines Wurfsterns verurteilt wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz: Besitz strafbar, weil Erwerb und Einfuhr nicht rechtmässig erfolgten (Art. 12 WG)
- Fahrer verursacht Selbstunfall mit Kollision gegen Verkehrsschild und trinkt danach Gin: Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall bestätigt (Art. 91a Abs. 1 SVG, Art. 92 Abs. 1 SVG)
- Oberstaatsanwaltschaft beschwert sich gegen zu tiefe bedingte Geldstrafe bei Verbindungsbusse: Verletzung von Art. 42 Abs. 4 StGB wegen Überschreitung der 20-Prozent-Obergrenze, Beschwerde abgewiesen
- Staatsanwaltschaft verhängt im Strafbefehl bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und Verbindungsbusse: zulässig nach Art. 352 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Beschwerde gegen Verurteilung wegen Betrugs: Bedingter Strafvollzug verweigert, weil vorherige Verurteilung innerhalb fünf Jahre (Art. 42 Abs. 2 StGB)
- Schwedischer Doppelbürger mit Aufenthaltsbewilligung B wegen qualifizierter Körperverletzung verurteilt: Landesverweisung für 3 Jahre bestätigt, da ungünstige Prognose und Verhältnismässigkeit gewahrt (Art. 66a bis StGB)
- Staatsanwaltschaft beantragt Vollzug einer teilbedingten Freiheitsstrafe wegen Kokainhandels nach Rückfall: Bundesgericht bestätigt teilbedingten Vollzug mit neunjähriger Probezeit (Art. 43 StGB)
- Beschwerdeführer wegen Brandstiftung und versuchtem Versicherungsbetrug verurteilt: Strafzumessung fehlerhaft, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 47 StGB)
- Gefangener über 65 Jahre in Verwahrung: Altersunabhängige Arbeitspflicht im Strafvollzug bestätigt (Art. 81 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.