Gesetzesartikel
Art. 32 VRK – Ergänzende Auslegungsmittel
10 Entscheide, in denen Art. 32 VRK eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Dänisches Kreditinstitut erwirbt Bundesanleihen mit Cross-Currency-Swaps: Nutzungsberechtigung bejaht, Abkommensmissbrauch muss durch Vorinstanz geprüft werden (Art. 11 Abs. 1 DBA CH-DK)
- Fussballspieler erhält Abfindung nach vorzeitiger Vertragsauflösung: Besteuerung erst bei tatsächlicher Auszahlung, nicht bei Vertragsunterzeichnung (Art. 16 DBG)
- Eidgenössische Steuerverwaltung klagt gegen Hinweisverpflichtung bei Amtshilfe: Personelles Spezialitätsprinzip bleibt bestehen, Hinweis an IRS ist angezeigt (Art. 26 Abs. 1 DBA CH-US)
- Schweiz erteilt Amtshilfe für französische Steuerermittlungen gegen UBS-Kunden: Listenersuchen ab 1. Januar 2010 zulässig, Verdacht auf Steuerverstösse hinreichend, Zusicherungen zur Geheimhaltung ausreichend (Art. 28 Abs. 1 und 2 DBA CH-FR)
- Schweiz leistet Amtshilfe für französische Steuerbehörde bei anonymen Bankkonten: Listenersuchen für Zeiträume ab 1. Januar 2010 zulässig, da keine Gruppenersuchen (Art. 2 Abs. 3 Vereinbarung 2014)
- Holdinggesellschaft mit ausschliesslicher Bundesbesteuerung verlangt volle pauschale Steueranrechnung für ausländische Lizenzgebühren: Kürzung um zwei Drittel bei fehlender Kantons- und Gemeindesteuer ist zulässig (Art. 3 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 PStAV)
- Niederländische Steuerbehörde stellt Gruppenersuchen ohne Namensnennung an Schweiz: Amtshilfe zulässig, da Identifikation über Bankkonto ausreicht (Art. 26 DBA-CH-NL)
- Schweiz leistet keine internationale Amtshilfe bei Gruppenersuchen ohne Namensnennung gemäss DBA-NL (Art. 26 DBA-NL)
- Dänische Bank verliert Rückerstattung der Verrechnungssteuer wegen fehlender effektiver Nutzungsberechtigung bei Total Return Swaps (Art. 10 Abs. 1 DBA-DK)
- Rechtsöffnung für englischen ICC-Schiedsspruch: Keine vollständige Übersetzung nötig (Art. IV Abs. 2 NYÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.