Gesetzesartikel
Art. 30ter AHVG – Individuelle Konten
9 Entscheide, in denen Art. 30ter AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kosovarischer Versicherter beantragt AHV-Rente mit nur 8 Monaten Beitragszeit: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt (Art. 21 Abs. 1 Bst. a AHVG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit elfmonatiger AHV-Beitragsdauer in der Schweiz verlangt Altersrente: Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt, Anspruch abgelehnt (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- AHV-Rentnerin beantragt Nachverbuchung von Lohnnachzahlung aus April 2017 für Jahre 2013–2015: Keine Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 30ter Abs. 3 lit. a und b AHVG, Beschwerde abgewiesen
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien beantragt einmalige Abfindung statt monatlicher AHV-Rente: Remand wegen ungeklärter Beitragszeiten, Erziehungsgutschriften und Übergangsgutschrift (Art. 21 Abs. 1 Bst. b AHVG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Vorruhestandsurlaub des Grenzwachtkorps mit Lohnfortzahlung ohne Tätigkeit: Qualifikation als Nichterwerbstätiger und persönliche Beitragspflicht bestätigt (Art. 10 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.