Gesetzesartikel
Art. 272 OR – Anspruch des Mieters
9 Entscheide, in denen Art. 272 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieter kündigt wegen Abbruch und Neubau im Rahmen einer geplanten Gesamtüberbauung: Pauschale Begründung genügt, Kündigung ist wirksam (Art. 266l OR)
- Ehefrau vermietet Geschäftsräume zu Vorzugsmietzins an von Ehemann kontrollierte Gesellschaft: Aufrechnung der Mietzinsdifferenz als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen verneint, Steuerumgehung bejaht (Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG)
- Mieterin mit Hörbehinderung kündigt Vermieter wegen Katzentüren; Vermieter kündigt zurück mit Verweis auf gestörtes Vertrauensverhältnis – ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Vermieterin akzeptiert formungültige Kündigung des Mieters und beruft sich später auf Formmangel: Rechtsmissbrauch führt zur Unwirksamkeit der Rüge (Art. 2 Abs. 2 ZGB und Art. 52 ZPO)
- Vermieterin kündigt Mietverhältnisse wegen Gesamtsanierung: Kündigung nicht missbräuchlich, da Sanierungsprojekt im Kündigungszeitpunkt nicht offensichtlich unbewilligungsfähig war (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Mieter kündigt wegen Gesamtsanierung: Kündigung nicht missbräuchlich, da Sanierungsprojekt im Kündigungszeitpunkt nicht offensichtlich unbewilligungsfähig war (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Vermieter kündigt Mietverhältnis wegen umfassender Sanierung der Überbauung: Kündigung nicht treuwidrig, da Räumung der Wohnung für Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich (Art. 271 OR)
- Mieterin verlangt Erstreckung eines befristeten Mietverhältnisses nach Optionsausübung: Vereinfachtes Verfahren ist anzuwenden, obwohl Kündigung nicht im Raum steht (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Mieterin kündigt ausserordentlich wegen drohender Rechtskraft eines Urteilsvorschlags: Kündigungsschutz greift trotz reinem Feststellungsbegehren im Hauptpunkt (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.