Gesetzesartikel
Art. 25a VwVG – Verfügung über Realakte
9 Entscheide, in denen Art. 25a VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ETHZ weist Lohnanpassungsbegehren einer Doktorandin zurück: Nichteintreten unzulässig, materielle Prüfung der Lohngleichbehandlung nach Art. 8 BV und GlG erforderlich (Art. 34 BPG)
- Anbieterin verliert Teilnahme am Vergabeverfahren für Datentransportleistungen: Staatshaftung für nutzlose Offertkosten wegen unzulässiger vorzeitiger Erschliessung und treuwidrigem Verfahrensabbruch (Art. 3 Abs. 1 VG)
- Patient mit fortgeschrittenem Krebs erklärt SAMW-Richtlinien persönlich für unanwendbar: Kein Anspruch auf Feststellungsverfügung zur Klärung der Rechtsgültigkeit der Abwahl und der aufsichtsrechtlichen Folgen (Art. 25 und 25a VwVG)
- Verein und Privatpersonen verlangen Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung: Bundesgericht weist Vorinstanz zurück und verweist Sache zur materiellen Beurteilung an Bundesverwaltungsgericht (Art. 25 DSG)
- Beschwerdeführer verlangt Streichung aus automatischem Informationsaustausch-Datenbank wegen angeblicher Fehlklassifikation der Gesellschaft und mangelndem Datenschutz in Argentinien: Kein Übermittlungsfehler, kein Ordre-public-Verstoß (Art. 19 Abs. 2 AIAG)
- KlimaSeniorinnen verlangen staatliche Klimaschutzmassnahmen zur Erfüllung des Pariser Klimaübereinkommens: Kein Individualrechtsschutz nach Art. 25a VwVG, Nichteintreten wegen fehlenden Berührtseins in eigenen Rechten
- Zulassungsinhaberin verlangt Einstellung eines Health Technology Assessment (HTA) und Parteistellung: HTA ist Vorstufe ohne Rechtswirkung, kein Rechtsschutzinteresse (Art. 25 Abs. 2 und Art. 25a VwVG)
- Elternvertreter beantragen Unterlassung der LOVE LIFE-Kampagne: Kein schutzwürdiges Interesse und keine Rechtsverletzung bei amtlicher Informationskampagne mit sexualisierten Darstellungen (Art. 25a VwVG)
- Anwohner im Umkreis eines Kernkraftwerks können Verfügung über Realakte des ENSI verlangen: Legitimation bejaht (Art. 25a VwVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.