Gesetzesartikel
Art. 20 UVG – Höhe
9 Entscheide, in denen Art. 20 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Psychologin mit 60%-Pensum im Spital und 40%-selbstständiger Tätigkeit ohne UVG-Versicherung: Invalidenrente von 30 % zugesprochen, Hochrechnung des Valideneinkommens auf Vollzeitpensum rechtmässig (Art. 16 ATSG)
- Versicherte verlangt Anrechnung von Anwaltskosten bei Komplementärrente der Unfallversicherung: Klare gesetzliche Regelung schliesst dies aus, Rückforderung der zu viel gezahlten Rente bleibt bestehen (Art. 20 Abs. 2 UVG)
- Werkstudent mit Berufsabschluss als Zimmermann verunfallt bei befristeter Erwerbstätigkeit: Invalidenrente nach Vorunfallverdienst bemessen, Sonderregel für Ausbildungsverdienst nicht anwendbar (Art. 24 Abs. 3 UVV)
- Suva klagt gegen kantonale Aufstockung der Komplementärrente: Erhöhung des Invaliditätsgrades führt nicht zur Anpassung des versicherten Verdienstes (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Selbstständiger Bauunternehmer mit Unfallfolgen: Invalidenrente berechnet auf Grundlage des vereinbarten berufs- und ortsüblichen Lohns ohne Anpassung an Lohnentwicklung (Art. 15 Abs. 1 und 2 UVG)
- Vater erhält Komplementärrente nach Unfall: Kürzung wegen Kinderrente für mündige Tochter in Zweitausbildung wirksam (Art. 20 Abs. 2 UVG)
- Heilbehandlung nach UVG trotz Kürzung der Rente auf null wegen IV-Überentschädigung: Anspruch bleibt bestehen (Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG)
- Versicherter Verdienst bei dauerhafter Teilzeitarbeit wegen Invalidität: Grundregel statt Sonderbestimmung anwendbar (Art. 15 Abs. 2 UVG)
- Komplementärrente bei Unfall vor Verwitwung: Art. 32 Abs. 2 UVV nicht analog anwendbar, Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.