Gesetzesartikel
Art. 19a BetmG: Rechtsprechung und Entscheide
9 Entscheide, in denen Art. 19a BetmG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Italienischer Staatsangehöriger wegen schweren Drogenhandels mit 265 Gramm Heroingemisch verurteilt: obligatorische fünfjährige Landesverweisung angeordnet (Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB)
- Straffälliger Ausländer mit schweizerischer Lebenspartnerin und gemeinsamem Kind beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine biographische Kehrtwende trotz familiärer Integration, Aufenthaltsbeendigung verhältnismässig (Art. 8 EMRK)
- Beschwerdeführer erwirbt 47,2 Gramm reinen Kokains zum Weiterverkauf: Qualifizierter Tatbestand nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG bejaht, Strafe bestätigt (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG)
- Anstiftung zur Tötung aus Beziehungskonflikt: Willkür bei Beweiswürdigung führt zur Aufhebung des Urteils (Art. 8 Abs. 2 StGB)
- Ausländer mit schweren Sexualdelikten gegen Kinder verliert Aufenthaltsbewilligung: Verhältnismässigkeitsprüfung ergibt Überwiegen des öffentlichen Interesses an Fernhaltung (Art. 96 AIG)
- Strafrechtliche Landesverweisung wegen Schändung führt zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung)
- Thailändische Staatsangehörige mit 27-jährigem Aufenthalt und Sohn mit Trisomie 21: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Drogendelikten verhältnismässigkeitswidrig (Art. 96 Abs. 1 AIG)
- Jugendlicher besitzt 1,4 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum: Strafbefreiung nach Art. 19b Abs. 1 BetmG gilt auch für Minderjährige (Art. 19b Abs. 1 BetmG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird wegen schweren Drogenhandelsverbrechens (Art. 19 Abs. 2 BetmG) und wiederholter Delinquenz aus der Schweiz ausgewiesen: Widerruf der Bewilligung und Wegweisung verhältnismässig (Art. 63 AuG, Art. 5 Anhang I FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.