Gesetzesartikel
Art. 19 USG – Alarmwerte
9 Entscheide, in denen Art. 19 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer klagt gegen Baubewilligung für Schulhaus-Erweiterung wegen übermässigen Sportlärms: Bundesgericht ordnet Reduktion der Abendnutzung auf 21:00 Uhr an (Art. 8 Abs. 2 LSV)
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Arbeitsflüge mit Helikoptern am Flugplatz Mollis an Sonn- und Feiertagen: Zulässigkeit nur bei öffentlichem Interesse und Unaufschiebbarkeit nach Art. 27 Abs. 2 AuLaV
- Gemeinde klagt gegen Autobahn-Halbanschluss Altdorf Süd: Fehlende gesamthafte Umweltverträglichkeitsprüfung für Verkehrslärm und Lufthygiene führt zur Aufhebung der Plangenehmigung (Art. 8 USG)
- Anwohner klagen gegen Lärm einer 1991 bewilligten Schweinelüftungsanlage: Planungswerte deutlich eingehalten, Infraschall und tieffrequenter Lärm objektiv nicht lästig, Beschwerde abgewiesen (Art. 25 Abs. 1 USG)
- Baugesuch für Vordach über Seeterrasse: Lärmrechtliche Abklärungen unterlassen, Baubewilligung wird aufgehoben und an Gemeinderat zurückgewiesen (Art. 25 Abs. 1 USG)
- Anwohner klagen gegen Lärm des Sportplatzes Langacker: Bundesgericht bestätigt lärmrechtliche Qualifikation als wesentlich geänderte bestehende Anlage und verneint erhebliche Störung trotz Richtwertüberschreitungen (Art. 15 USG)
- Gemeinde Wädenswil darf nächtlichen Viertelstundenschlag der Kirchenglocken beibehalten: Autonomie der Gemeinde schützt Entscheid gegen lärmrechtliche Einschränkung (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 130 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 KV/ZH)
- Nachbarn bekämpfen Baubewilligung für Bordell in Quartiererhaltungszone mit 0 % Mindestwohnanteil: Zonenkonformität bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 24c Abs. 3 BZO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.