Gesetzesartikel
Art. 16 RPG – Landwirtschaftszonen
9 Entscheide, in denen Art. 16 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer klagt gegen Gestaltungsplan für Pferdekompetenzzentrum: Akzessorische Überprüfung der Spezialzone Bücklihof abgelehnt, alle Rügen unbegründet (Art. 15a BauG/AG)
- Nachbarn bekämpfen Keltereineubau in Grünzone von Malans: Bauvorhaben bewilligungsfähig? Keine Bauzone, keine Ausnahmebewilligung möglich (Art. 15 RPG)
- Kanton Zürich erlässt kantonalen Gestaltungsplan für Innovationspark Zürich auf ehemaligem Militärflugplatz Dübendorf: Zulässigkeit trotz Landwirtschaftszonierung und fehlender direkter Bundesrechtsgrundlage (Art. 32 Abs. 1 lit. a FIFG)
- Betrieb nutzt ehemaliges Kieswerk seit 2002 als Recyclinganlage in Landwirtschaftszone: Baubewilligung verweigert wegen Verstoßes gegen Schutzziel des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (Art. 5 Abs. 2 Amphibienlaichgebiete-Verordnung)
- Bauherr errichtet in Landwirtschaftszone grosszügige Gartenanlage mit Pergola und Sichtschutzwänden: Baubewilligung verweigert, weil nicht zonenkonform und überdimensioniert (Art. 16a RPG)
- Eigentümer errichtet Biotop in Landwirtschaftszone: Vorinstanz verweigert Rückbau wegen geplanter Gartenzone; Bundesgericht hebt Entscheid auf, weil Gartenzone keine rechtmäßige Schutzzone ist (Art. 17 RPG)
- Erbengemeinschaft bestreitet steuerliche Behandlung eines landwirtschaftlichen Grundstücks nach Privatentnahme: Objektive Eignung für landwirtschaftliche Nutzung trotz geringer Fläche und Hobbyschafhaltung entscheidend (Art. 6 Abs. 1 BGBB)
- Abbaudienstbarkeit auf landwirtschaftlichem Grundstück ausserhalb Abbaugebiet: Eintragung im Grundbuch bewilligungspflichtig, weil wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommend (Art. 61 Abs. 3 BGBB)
- Gemeinde plant Ringkuhkampfarena und Markthalle als Speziallandwirtschaftszone: Keine kantonalen Vorgaben, Nutzung nicht landwirtschaftlich, Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 16a Abs. 3 RPG, Art. 29 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.