Gesetzesartikel
Art. 122 ZGB – Berufliche Vorsorge
9 Entscheide, in denen Art. 122 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepaar im Rentenalter nach fast 50-jähriger Ehe geschieden: Lebensprägung begründet lebenslange Unterhaltsverpflichtung bis zum Tod (Art. 125 ZGB)
- Mutter verbringt Tochter widerrechtlich in die Türkei und behält sie dort: Alleinige elterliche Sorge und Obhut an Vater übertragen, Besuchsrecht auf Schweizer Territorium beschränkt (Art. 308 Abs. 1 ZGB)
- Ehemann klagt gegen nachehelichen Unterhalt nach 20-jähriger Ehe: Lebensprägende Ehe bejaht, Unterhalt von Fr. 2'450.-- monatlich bis AHV-Alter bestätigt (Art. 125 ZGB)
- Ehepaar streitet um Arbeitgeberbeitragsreserven bei Scheidung: Reserven gelten nicht als erworbenes Vorsorgevermögen, gehören nicht in den Vorsorgeausgleich (Art. 122 ZGB)
- Ehegattin verlangt vorsorglichen Vorsorgeunterhalt während Scheidungsverfahren: Keine gesetzliche Grundlage nach neuer Vorsorgerevision (Art. 163 ZGB)
- Ehepaar scheiden sich nach Inkrafttreten des neuen Vorsorgeausgleichsrechts: Vorinstanz wendet falschen Stichtag an, Bundesgericht weist zur Neuberechnung per Einleitung des Scheidungsverfahrens zurück (Art. 122 ZGB)
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
- Ehefrau verlangt Teilung des Vorsorgeguthabens nach Scheidung: Vorsorgefall Invalidität trotz Überentschädigung eingetreten, Teilung nach Art. 122 Abs. 1 ZGB ausgeschlossen (Art. 122 Abs. 1 ZGB)
- Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Rückweisung wegen unklarer Vorsorgehistorie vor 1995 (Art. 22a FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.