Gesetzesartikel
Art. 1 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
9 Entscheide, in denen Art. 1 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Unternehmen wehrt sich gegen Vollstreckung slowenisches Urteil: Anerkennung trotz Schiedsvereinbarung zulässig, da Schiedsgericht sich für unzuständig erklärte (Art. 1 Abs. 2 lit. d LugÜ)
- Gläubiger beantragt Arrest gegen ungeteilte Erbschaft nach Tod des Schuldners im Ausland: Arrest ist zulässig, wenn Vermögenswerte in der Schweiz belegen sind (Art. 49 SchKG)
- Niederländische Offene Handelsgesellschaft bestreitet Kaufpreisforderung: Erfüllungsort bei Holschuld ist Abholort am Sitz des schweizerischen Verkäufers in U.________ (Art. 5 Nr. 1 LugÜ)
- Kollokationsklage im Nachlassvertrag: Lugano-Übereinkommen hindert Schweizer Zuständigkeit trotz hängigem belgischem Prozess nicht (Art. 1 Abs. 2 Bst. b LugÜ)
- Vollstreckung österreichischer Urlaubskassen-Urteile gegen Schweizer Bauunternehmen: Definitive Rechtsöffnung verweigert (Art. 1 Ziff. 1 LugÜ)
- Internationaler Gerichtsstand bei Druckguss-Geschäft: Erfüllungsort der Dienstleistungen und Zahlungsort der Kaufpreisforderung liegen in der Schweiz (Art. 5 LugÜ)
- Belgisches Urteil gegen SAir-Massen in Nachlassliquidation: Ausschluss vom Lugano-Übereinkommen wegen insolvenzrechtlicher Natur (Art. 1 Abs. 2 lit. b LugÜ)
- Zuständigkeit bei Rückversicherungsvertrag ohne Gerichtsstandsklausel: Erfüllungsort am Sitz des Rückversicherers (Art. 5 Ziff. 1 Bst. b LugÜ)
- Widerklage gegen deutschen Insolvenzverwalter: Schweizer Gerichte sind bei insolvenzrechtlichen Rückabwicklungen international nicht zuständig (Art. 1 Ziff. 2 lit. b LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.