Staatsanwaltschaft ordnet sofortige Gesamtverwertung von Kryptobeständen an: Verwertungsanordnung mangels Konkretisierung und Fachberatung rechtswidrig (Art. 266 Abs. 5 StPO)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 148 IV 74 · ATF 148 IV 74 · DTF 148 IV 74
- Datum
- 01.01.2022
- Geschäftsnummer
- BGE 148 IV 74
- Abteilung
- CH_BGE_006
- Ausgang
- Rückweisung
Tragende Normen
Zusammenfassung
Ein Beschuldigter wurde im Rahmen einer Geldwäschereiuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich veranlasst, seine Kryptobestände bei einer Bank zu sperren. Die Staatsanwaltschaft verfügte später deren sofortige Gesamtverwertung in Schweizer Franken und Überweisung des Erlöses auf ihr Konto. Der Beschuldigte erhob dagegen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich, das diese abwies. Daraufhin legte er Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Beschlusses der Vorinstanz sowie der Verfügung der Staatsanwaltschaft. Streitig war, ob die angeordnete vorzeitige Verwertung der Kryptobestände unter Wahrung der Interessen des Staates und des Beschuldigten erfolgt war.
Das Bundesgericht hob den Beschluss der Vorinstanz auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurück. Es stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Verfügung vom 1. September 2020 zwar die Anordnung einer vorzeitigen Verwertung gemäss Art. 266 Abs. 5 StPO traf, jedoch weder im Dispositiv noch in der Begründung konkretisierte, wie diese Verwertung vorzunehmen sei – insbesondere ob sie sofort und gesamthaft oder gestaffelt und über einen längeren Zeitraum erfolgen solle. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem keine Fachperson beigezogen, obwohl die C. AG in zwei E-Mails ausdrücklich vor den negativen Auswirkungen einer sofortigen Gesamtverwertung warnte: Eine solche würde mindestens einen extrem negativen Faktor für das dahinterstehende Projekt darstellen und den realisierbaren Verwertungserlös schädigen. Stattdessen ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die C. AG allfällige Probleme selbstständig kommunizieren werde. Die Vorinstanz bestätigte die unkonkretisierte Verfügung trotz Kenntnis dieser Bedenken, ohne die Verwertungsmodalitäten zu prüfen oder anzupassen. Damit verstossen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Vorinstanz gegen Art. 266 Abs. 5 StPO, dessen ratio legis die bestmögliche Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung verlangt, sowie gegen das Willkürverbot (Art. 9 BV) und den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV). Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie erstmals klärt, dass bei der vorzeitigen Verwertung hochvolatiler Vermögenswerte wie Kryptowährungen eine sach- und fachgemässe Vorgehensweise mit konkreten, auf die Besonderheiten des Marktes abgestimmten Anordnungen erforderlich ist – und dass die bloße Delegation an eine externe Bank ohne fachliche Begleitung und ohne Konkretisierung der Modalitäten rechtswidrig ist.
Regeste
Art. 266 StPO; vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen. Übersicht über die Lehre und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur strafprozessualen Beschlagnahme (E. 3.1) und zur vorzeitigen Verwertung (E. 3.2 und 3.3). Pflicht zur bestmöglichen Wahrung der Interessen des Staates und der betroffenen Person bei der vorzeitigen Verwertung (E. 3.4). Berücksichtigung der konkreten Situation sowie der Beschaffenheit und der Besonderheiten der einzelnen zu verwertenden Vermögenswerte. Diese können es gebieten, namentlich hinsichtlich der Art und der Modalitäten der vorzeitigen Verwertung spezifische Anordnungen zu treffen (E. 4.4). Regeste Art. 266 CPP; réalisation anticipée de fonds virtuels (crypto monnaie). Aperçu de la doctrine et de la jurisprudence du Tribunal fédéral en matière de séquestre pénal (consid. 3.1) et de réalisation anticipée (consid. 3.2 et 3.3). Lors d'une réalisation anticipée, doivent être préservés du mieux possible les intérêts de l'Etat et de la personne concernée (consid. 3.4). Sont pris en compte la situation concrète, ainsi que le genre et les particularités de chacune des différentes valeurs à réaliser. Celles-ci peuvent imposer de prendre des dispositions spécifiques, en particulier en ce qui concerne la nature et les modalités de la réalisation anticipée (consid. 4.4). Regesto Art. 266 CPP; realizzazione anticipata di criptofondi. Riepilogo della dottrina e della giurisprudenza del Tribunale federale sul sequestro nel diritto processuale penale (consid. 3.1) e sulla realizzazione anticipata (consid. 3.2 e 3.3). Obbligo di tutelare al meglio gli interessi dello Stato e della persona interessata nell'ambito della realizzazione anticipata (consid. 3.4). Considerazione della situazione concreta come pure della natura e delle peculiarità dei singoli valori patrimoniali da realizzare. Questi possono imporre, segnatamente riguardo alla maniera e alle modalità della realizzazione anticipata, di adottare disposizioni specifiche (consid. 4.4).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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