Anfechtung von Kostenentscheid in Rückweisungsentscheid: Frist beginnt mit Zustellung der neuen Verfügung (Art. 100 BGG)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 142 II 363 · ATF 142 II 363 · DTF 142 II 363
- Datum
- 24.05.2016
- Geschäftsnummer
- BGE 142 II 363
- Abteilung
- CH_BGE_004
- Ausgang
- Nichteintreten
Tragende Normen
Zusammenfassung
Swissgrid AG focht beim Bundesgericht einen Kostenentscheid an, den das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Rückweisungsentscheids gegenüber ElCom gefällt hatte. Nach der Rückweisung erliess die ElCom eine neue Verfügung über die Tarife. Swissgrid rügte nunmehr nur noch die Kostenregelung des ursprünglichen Rückweisungsentscheids direkt beim Bundesgericht, ohne die neue Verfügung der ElCom materiell anzufechten. Streitig war, ob die Beschwerdefrist für diese isolierte Anfechtung der Kostenfolge bereits mit der Eröffnung oder erst mit der Rechtskraft der neuen Verfügung zu laufen begann.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie verspätet eingereicht wurde. Es präzisierte seine Rechtsprechung dahingehend, dass bei einer direkten Anfechtung der Kostenregelung eines Rückweisungsentscheids beim Bundesgericht – sofern die nachfolgende neue Verfügung der Vorinstanz in der Sache nicht mehr angefochten wird – die Beschwerdefrist von Art. 100 BGG mit dem Datum der Eröffnung bzw. Zustellung dieser neuen Verfügung zu laufen beginnt. Entgegen früherer, teils unklarer Formulierungen ist nicht auf die Rechtskraft der neuen Verfügung abzustellen.
Im konkreten Fall erging die neue Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) am 12. Februar 2015 und wurde am 18. Februar 2015 versandt. Die Swissgrid AG reichte ihre Beschwerde gegen die Kostenregelung des Rückweisungsentscheids des Bundesverwaltungsgerichts erst am 16. April 2015 ein. Da die gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Zustellung der neuen Verfügung somit abgelaufen war, erwies sich die Beschwerde als verspätet. Das Gericht betonte, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass sich das Bundesgericht mehrfach mit derselben Sache befasst; daher muss die Anfechtung der Kostenfolgen sofort nach Erlass der neuen Verfügung erfolgen, wenn man deren Inhalt akzeptiert.
Regeste
Fristbeginn für die Anfechtung von Kostenregelungen in einem Rückweisungsentscheid (Art. 92, 93 und 100 BGG). Befindet die Vorinstanz des Bundesgerichts im Rahmen eines Rückweisungsentscheides über Kostenfolgen, ist dies ein Zwischenentscheid, der nicht unter Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG (nicht wieder gutzumachender Nachteil) fällt: Wird die von der unteren Instanz aufgrund des Rückweisungsentscheids ergangene neue Verfügung in der Sache nicht mehr angefochten, kann direkt im Anschluss an diese neue Verfügung die Kostenregelung im Rückweisungsentscheid innert der Beschwerdefrist von Art. 100 BGG beim Bundesgericht angefochten werden. Fristauslösend für diese Anfechtung ist das Eröffnungs- bzw. Zustellungsdatum der neuen unterinstanzlichen Verfügung (E. 1.1-1.3). Regeste Début du délai pour contester le mode de calcul des frais dans une décision de renvoi (art. 92, 93 et 100 LTF). Lorsque l'autorité précédant le Tribunal fédéral, dans le cadre d'un arrêt de renvoi, statue sur les frais de la procédure, il s'agit d'une décision incidente, qui ne tombe pas sous le coup de l'art. 93 al. 1 let. a LTF (préjudice irréparable): si la nouvelle décision rendue par l'instance inférieure sur la base de l'arrêt de renvoi n'est plus contestée sur le fond, le mode de calcul des frais effectué dans l'arrêt de renvoi peut, à la suite de cette nouvelle décision, être attaqué directement auprès du Tribunal fédéral dans le délai de recours de l'art. 100 LTF. La date de notification de la nouvelle décision rendue par l'instance inférieure est déterminante pour la computation dudit délai (consid. 1.1-1.3). Regesto Decorrenza del termine per contestare la fissazione delle spese in una sentenza di rinvio (art. 92, 93 e 100 LTF). Quando l'autorità precedente al Tribunale federale si determina sulle spese nell'ambito di una sentenza di rinvio, la sua pronuncia ha carattere incidentale e non ricade sotto l'art. 93 cpv. 1 lett. a LTF (pregiudizio irreparabile): se la nuova decisione resa dall'istanza inferiore sulla base della sentenza di rinvio non viene più contestata nel merito, a seguito di questa nuova decisione è possibile impugnare la fissazione delle spese contenuta nella sentenza di rinvio direttamente davanti al Tribunale federale, nel termine di ricorso previsto dall'art. 100 LTF. Il termine di ricorso decorre dalla comunicazione rispettivamente dalla notifica della nuova decisione dell'istanza inferiore (consid. 1.1-1.3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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