Gesetzesartikel
Art. 26 IPRG – Zuständigkeit ausländischer Behörden
3 Entscheide, in denen Art. 26 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arresteinsprache gegen Vollstreckung eines singapurischen Urteils: Kein sachlicher Zusammenhang zwischen CEO-Tätigkeit und Kontoeröffnung für Ehefrau, Anknüpfung an Singapurrecht unzulässig (Art. 126 Abs. 2 IPRG)
- Schweizer Staatsangehöriger mit intersexueller Variante beantragt Streichung der Geschlechtsangabe im Personenstandsregister: Nachbeurkundung ausländischer Erklärung abgelehnt, binäre Geschlechtsordnung bleibt verbindlich (Art. 32 IPRG)
- Leihmutterschaft in Kalifornien: Teilweise Anerkennung der Vaterschaft zweier Schweizer Männer (Art. 27 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.