Paritätische Berufskommission klagt Konventionalstrafe wegen unterbliebener Lohnerhöhung: Begrenzte Effektivklausel im GAV zulässig, Sache zurückgewiesen (Art. 356 OR)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 140 III 391 · ATF 140 III 391 · DTF 140 III 391
- Datum
- 24.06.2014
- Geschäftsnummer
- 4A_233/2013
- Abteilung
- I. Zivilrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Teilweise gutgeheissen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Die Zentrale Paritätische Berufskommission Plattenleger erhob Klage gegen eine Arbeitgeberin auf Zahlung einer Konventionalstrafe und Verfahrenskosten, weil diese die per Oktober 2006 allgemeinverbindlich erklärte Erhöhung der effektiven Löhne um Fr. 100.– nicht umgesetzt hatte. Die Vorinstanzen qualifizierten die Klausel als unzulässige Effektivgarantieklausel und reduzierten bzw. wiesen die Forderung ab. Die Kommission focht dies mit Beschwerde in Zivilsachen an und rügte zudem ihre fehlende Aktivlegitimation sowie die Parteifähigkeit.
Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts auf und wies die Sache zur Ergänzung des Sachverhalts und neuen Entscheidung zurück. Es qualifizierte die streitige GAV-Bestimmung, welche die Erhöhung der effektiven Löhne um Fr. 100.– vorsah, als zulässige begrenzte Effektivklausel und nicht als unzulässige Effektivgarantieklausel. Eine solche Klausel greife zwar in die Privatautonomie ein, dieser Eingriff sei jedoch nicht übermässig, da die Parteien des Einzelarbeitsvertrags den übertariflichen Lohn weiterhin einvernehmlich senken oder durch Änderungskündigung anpassen könnten. Im Vergleich zu zulässigen Ansprüchen auf einen 13. Monatslohn oder Ferientage sei die Intensität des Eingriffs ähnlich. Das Gleichbehandlungsgebot werde nicht verletzt, da Arbeitnehmer mit übertariflichem Lohn und solche ohne diesen nicht gleiche Umstände hätten.
Die Aktivlegitimation der paritätischen Berufskommission wurde bejaht. Gestützt auf Art. 357b Abs. 1 OR und die Auslegung des GAV nach dem Vertrauensprinzip umfasse der "Einzug" von Konventionalstrafen auch gerichtliche Schritte. Die Parteifähigkeit der Kommission als Verein schweizerischen Rechts wurde gemäss Art. 52 Abs. 2 und Art. 60 Abs. 1 ZGB anerkannt, da sie kein kaufmännisches Gewerbe betreibe.
Da die Vorinstanz keine Feststellungen dazu getroffen hatte, ob die betroffenen Arbeitnehmer stillschweigend auf die Lohnerhöhung verzichtet hatten (was eine Herabsetzung des übertariflichen Lohns bedeuten würde), fehlten dem Bundesgericht die tatsächlichen Grundlagen für eine abschliessende Beurteilung. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde trat das Gericht mangels Zulässigkeit nicht ein (Art. 113 BGG). Die Kosten wurden je zur Hälfte auferlegt.
Regeste
a Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Effektivklausel in GAV. Begriffe der begrenzten Effektivklausel und der Effektivgarantieklausel. Frage der Zulässigkeit von Effektivklauseln in GAV als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (E. 1.3). Regeste b Art. 357b Abs. 1 OR; Aktivlegitimation einer paritätischen Berufskommission. Ein GAV kann die Gründung von Vereinen vorsehen, denen die gemeinsame Durchführung nach Art. 357b OR übertragen wird (E. 2). Regeste c Art. 356 Abs. 1 OR; begrenzte Effektivklausel; Effektivgarantieklausel; Abgrenzung und Zulässigkeit. Abgrenzung einer begrenzten Effektivklausel von einer Effektivgarantieklausel (E. 3). Zulässigkeit einer begrenzten Effektivklausel bejaht (E. 4). Regeste a Art. 74 al. 2 let. a LTF; question juridique de principe; clause d'effectivité dans une CCT. Notions de clause d'effectivité limitée et de clause de garantie d'effectivité. Admissibilité de clauses d'effectivité dans une CCT en tant que question juridique de principe (consid. 1.3). Regeste b Art. 357b al. 1 CO; légitimation active d'une commission professionnelle paritaire. Une CCT peut prévoir la création d'associations auxquelles sera transférée l'exécution commune au sens de l'art. 357b CO (consid. 2). Regeste c Art. 356 al. 1 CO; clause d'effectivité limitée; clause de garantie d'effectivité; délimitation et admissibilité. Différence entre une clause d'effectivité limitée et une clause de garantie d'effectivité (consid. 3). Une clause d'effectivité limitée est admissible (consid. 4). Regesto a Art. 74 cpv. 2 lett. a LTF; questione di diritto di importanza fondamentale; clausola di effettività in un CCL. Nozioni di clausola di effettività limitata e clausola di garanzia di effettività. Quesito dell'ammissibilità di clausole di effettività in un CCL quale questione di diritto di importanza fondamentale (consid. 1.3). Regesto b Art. 357b cpv. 1 CO; legittimazione attiva di una commissione professionale paritetica. Un CCL può prevedere la creazione di associazioni a cui viene demandata l'esecuzione in comune nel senso dell'art. 357b CO (consid. 2). Regesto c Art. 356 cpv. 1 CO; clausola di effettività limitata; clausola di garanzia di effettività; delimitazione e ammissibilità. Differenza fra una clausola di effettività limitata e una clausola di garanzia di effettività (consid. 3). Una clausola di effettività limitata è ammissibile (consid. 4).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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