Gesetzesartikel
Art. 52 ZGB – Persönlichkeit
3 Entscheide, in denen Art. 52 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Öffentlich-rechtliche Anstalt erhält Dotationskapital und vergünstigtes Baurecht: Beides mehrwertsteuerlich als Subvention qualifiziert, Vorsteuerabzugskürzung erforderlich (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)
- Ausschüttung aus Genossenschaft ohne Grundkapital und ohne Anteilscheine ist kein qualifizierter Beteiligungsertrag im Sinne von Art. 45a StG/AG (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 StHG)
- Paritätische Berufskommission klagt Konventionalstrafe wegen unterbliebener Lohnerhöhung: Begrenzte Effektivklausel im GAV zulässig, Sache zurückgewiesen (Art. 356 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.