Gesetzesartikel
Art. 88 OG – Vorinstanzen in Stimmrechtssachen
9 Entscheide, in denen Art. 88 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Anzeiger ohne Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Nichteintreten auf Disziplinarverfahren wegen fehlendem schutzwürdigem Interesse (Art. 103 lit. a OG)
- Politische Richtungen bei Ämterbesetzung: Art. 60 KV/SO ist Programmnorm ohne Minderheitenschutzanspruch (Art. 84 Abs. 1 lit. a OG)
- Apotheker fehlt Legitimation zur Anfechtung kantonaler Selbstdispensationsregelung mangels Schutznorm (Art. 88 OG)
- Einbürgerungsablehnung an Urne wegen Herkunft diskriminierend und unbegründet: Beschwerde gutgeheissen (Art. 8 Abs. 2 und Art. 29 Abs. 2 BV)
- Anzeiger fehlt Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen Disziplinarentscheid, nur Kostenspruch anfechtbar (Art. 88 OG)
- Opferstellung bei Rassendiskriminierung ohne Tätigkeiten: Keine Beeinträchtigung der psychischen Integrität, Nichteintreten auf Beschwerde (Art. 2 Abs. 1 OHG)
- Demonstrationsverbot am WEF-Samstag in Davos wegen Verkehrschaos und Gewaltrisiko: Beschwerde abgewiesen (Art. 16, 22, 36 BV)
- Nachbarbeschwerde gegen Gestaltungsplan: Anspruch auf öffentliche Verhandlung gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK bejaht, kantonaler Entscheid aufgehoben
- Schuldner klagt auf Nichtschuld nach Rückzug der Betreibung: Kein Feststellungsinteresse mehr, Nichteintreten auf Beschwerde (Art. 85a Abs. 2 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.