Gesetzesartikel
Art. 88 BGG – Vorinstanzen in Stimmrechtssachen
8 Entscheide, in denen Art. 88 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ständeratswahl im Kanton Schaffhausen: Kein politischer Wohnsitz am Wahltag führt zur Aufhebung der Wahl (Art. 34 BV)
- Kandidatin wechselt kurz nach Kantonsratswahl von GLP zur FDP: Schwere Irreführung über Listenzugehörigkeit bei Doppelproporzverfahren verletzt Wahlfreiheit (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Kantonsrat muss beschlossene Verfassungsänderung als formellen Gegenvorschlag zur Volksinitiative gegenüberstellen: Verletzung der Wahl- und Abstimmungsfreiheit bei gestaffelter Abstimmung (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Schwyzer Wahlgesetz: Ausschluss der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Einspracheentscheide bei kantonalen Wahlen ist mit Art. 29a BV vereinbar (Art. 29a BV)
- Kanton Zürich und OJPD äussern sich vor eidgenössischer Volksabstimmung zum NDG: Intervention des Kantons zulässig, jene der OJPD unzulässig (Art. 34 Abs. 1 und 2 BV)
- Kanton Uri wählt Landrat nach gemischtem Wahlsystem: Proporzteil verletzt Erfolgswertgleichheit wegen zu kleiner Wahlkreise (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Kunstmuseum-Sanierung als Teil eines Erweiterungsprojekts: Qualifikation als gebundene Ausgabe verletzt Finanzreferendum (Art. 23 KV/TG)
- Stimmrechtsbeschwerde: Referendumsbegehren in Aarau scheitert an Unterschriftenzahl; Frist und Quorum verfassungsgemäss (Art. 34 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.