Gesetzesartikel
Art. 730 ZGB: Rechtsprechung und Entscheide
8 Entscheide, in denen Art. 730 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer einer Terrasse auf fremdem Grundstück verlangen Beseitigung eines Geländers: Überbaurecht umfasst Terrasse und Aufmauerung, Vorinstanz interpretiert Dienstbarkeitsvertrag willkürlich (Art. 674 ZGB)
- Eigentümerin klagt auf Unterlassung eines Neubaus wegen einer Grunddienstbarkeit 'Bauhöhenbeschränkung': Dienstbarkeit gilt nur für Bestandesbauten und erlischt bei Abriss, da funktional mit Näherbaurecht verknüpft (Art. 738 ZGB)
- Nachbarin weigert sich, Fahrzeug aus Wegrecht zu entfernen: Nötigung durch Unterlassen verneint, da keine Garantenstellung nach Art. 11 StGB und keine zivilrechtliche Beseitigungspflicht nach Art. 737 ZGB
- Eigentümerin des herrschenden Grundstücks verliert Interesse an Grunddienstbarkeit nach Abparzellierung: Löschung des Parkplatzbenutzungsrechts rechtmässig (Art. 736 ZGB)
- Eigentümer verlangt Beseitigung von Attikageschoss und Kamin: Funktionelle Beschränkung des Näherbaurechts ausserhalb des Abstandsbereichs unwirksam (Art. 730 ZGB)
- Dienstbarkeitsbelastete verpflichtet, Rückschnittgesuch für höhere Bäume einzureichen: Pflanzungsbeschränkung umfasst aktive Duldungspflicht (Art. 730 Abs. 2 ZGB)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft klagt gegen Nachbarn wegen Überschreiten der Pflanzhöhe: Beschwerde nicht zugelassen, weil Streitwert zu niedrig und keine grundsätzliche Rechtsfrage (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
- Entgeltliche Löschung einer Bauverbotsdienstbarkeit: Teilweise steuerfreier Kapitalgewinn, Rückzug Baueinsprache steuerbar (Art. 16 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.