Gesetzesartikel
Art. 712g ZGB – Die anwendbaren Bestimmungen
8 Entscheide, in denen Art. 712g ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümer gegen Genehmigung von Miet- und Bewirtschaftungsvertrag durch Grundbuchinspektorat: Beschwerde abgewiesen, weil Verträge die Bewirtschaftungspflicht aufrechterhalten (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Stockwerkeigentümerin und Gesuchsteller beantragen Baubewilligung für Umbau einer Dachwohnung: Nichteintreten der Baukommission wegen offensichtlich fehlender zivilrechtlicher Bauberechtigung rechtmässig (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Stockwerkeigentümer klagt gegen Beschluss zur Neuerstellung und Vergrösserung der Balkone: Sanierungsbedarf durch Asbest und Betonabplatzungen bejaht, Beschluss als nützliche bauliche Massnahme wirksam (Art. 647d Abs. 1 ZGB)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft bestätigt definitiven Standort einer Fluchtwegbrücke über Oberlicht: Verlegung von provisorischem an definitiven Standort ist notwendige bauliche Massnahme (Art. 647c ZGB)
- Stockwerkeigentümer verlangen Sanierung von Feuchtigkeitsschäden an gemeinschaftlichen Bauteilen: Anordnung der baulichen Massnahmen zur Abdichtung des Kellers und zum Ersatz der Leichtbaukonstruktion im Eingangsbereich (Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB)
- Eigentümerin vermietet Stockwerkeinheiten an Pflege-GmbH: Betrieb eines Pflegeheims verstösst gegen reglementarischen Wohnzweck (Art. 712a Abs. 2 ZGB)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft klagt gegen Nachbarn wegen Überschreiten der Pflanzhöhe: Beschwerde nicht zugelassen, weil Streitwert zu niedrig und keine grundsätzliche Rechtsfrage (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
- Stockwerkeigentümer wollen Dachterrasse mit Platten belegen: Massnahme im Partikularinteresse gilt als luxuriös, Klage abgewiesen (Art. 647c, 647e ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.