Gesetzesartikel
Art. 684 ZGB – Übermässige Einwirkungen
8 Entscheide, in denen Art. 684 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stockwerkeigentümer beantragen Rückbau von Bodenbelägen wegen Schallimmissionen: Gemeinschaft ist nicht verpflichtet, Reglement gerichtlich durchzusetzen (Art. 712s Abs. 3, Art. 712t Abs. 2 ZGB)
- Beschwerde gegen Plangenehmigung für Vollanschluss Alpnach Süd abgewiesen: Lärmschutzmassnahmen sind verhältnismässig, Entschädigungsforderung des Beschwerdeführers 1 scheitert am Fehlen der Spezialität (Art. 684 ZGB)
- Erben geltend machen Genugtuungsanspruch wegen Asbestmesothelioms: Ansprüche sind nach zehnjähriger absoluter Verjährungsfrist verjährt (Art. 60 Abs. 1 OR)
- Grundstückseigentümer verlangen Entschädigung für ideelle Immissionen durch Asylzentrum: Keine übermässige Belastung nach Art. 684 ZGB, Beschwerde abgewiesen
- Raststättenbetreiberin verlangt Entschädigung wegen Überlastung durch Autobahnbaustelle: Übermässige Zufahrtsbehinderung und Umsatzeinbusse von 35 Prozent rechtfertigen grundsätzliche Entschädigungspflicht (Art. 679a ZGB)
- Nachbarn bekämpfen Baubewilligung für Unterflurbehälter in Wohnzone: Zonenkonformität, Erschliessung und Lärmbelastung geprüft, Beschwerde abgewiesen (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
- Nachbarin vereinbart mit Nachbarn Rückschnitt überragender Weidenäste bis zur Grundstücksgrenze, Nachbarn behaupten Erklärungsirrtum: Bundesgericht lässt Beschwerde wegen zu geringem Streitwert und unvollständiger Anfechtung abweisen (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.