Gesetzesartikel
Art. 457 ZGB – Verwandte Erben: Nachkommen
9 Entscheide, in denen Art. 457 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unverheirateter Sohn mit biologischer Vaterschaft nachweisbar, aber ohne zivilrechtliches Verwandtschaftsverhältnis zur Erblasserin: Erbschaftssteuer-Ergänzungstatbestand nach § 3 Abs. 2 EStG/LU zu prüfen (Art. 458 ZGB, Art. 459 ZGB)
- Rechtsanwältin führt Beschwerde gegen Einziehung nach Tod des Mandanten: Transmortale Vollmacht wirksam, Vorinstanz muss Erben persönlich einbeziehen (Art. 35 Abs. 1 OR)
- Vater verkauft Grundstück an Tochter für Fr. 600'000.--, davon Fr. 200'000.-- als Erbvorbezug: Steueraufschub gemäss Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG zwingend
- Ehefrau klagt auf Ungültigkeit eines Testaments, weil Pflichtteile für Stiefkinder fehlen: Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts macht schweizerisches Recht unanwendbar, Sache wird zurückverwiesen (Art. 92 Abs. 1 IPRG)
- Kandidat beanstandet Note 3.5 im Fach Recht und fehlendes Protokoll beim Kurzreferat bei der höheren Fachprüfung für Steuerexperten: Bewertung nachvollziehbar, kein Verstoß gegen rechtliches Gehör (Art. 43 Abs. 1 BBG)
- Stifter mit schwerer Demenz: Nachkommen dürfen Stiftungsrat neu ernennen, Kooptationsmodell wird abgelehnt (Art. 85 ZGB)
- Tochter des Erblassers verlangt öffentliches Inventar trotz vollständiger Ausschliessung im Ehe- und Erbvertrag: Anspruch scheitert mangels vorläufiger Erbenstellung (Art. 580 Abs. 1 ZGB)
- Ehegatte einer verstorbenen Geschädigten kann sich allein als Privatkläger im Strafverfahren konstituieren: Rechtsnachfolge nach Art. 121 Abs. 1 StPO umfasst auch den Strafpunkt (Art. 121 Abs. 1 StPO)
- Kinder ohne Erbenstellung haften nicht für Ergänzungsleistungen des verstorbenen Vaters: Rückforderung aufgehoben (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.