Gesetzesartikel
Art. 446 ZGB – Verfahrensgrundsätze
8 Entscheide, in denen Art. 446 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater unter Verdacht sexueller Handlungen mit Kind: Begleitetes Besuchsrecht angeordnet, unentgeltliche Rechtspflege verweigert (Art. 314 Abs. 1 ZGB)
- Mutter beantragt Wechsel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wegen mutmasslicher Befangenheit: pauschale Rügen reichen nicht aus, Beschwerde abgewiesen (Art. 450 ff. ZGB)
- Kindesschutzbehörde ordnet Aufklärung eines zehnjährigen Kindes über seinen wegen schwerer Sexualdelikte verurteilten Vater an: Weisung rechtswidrig, da keine Grundlage in Art. 273 Abs. 2 ZGB und fehlende Kindeswohlgefährdung (Art. 273 Abs. 2 ZGB)
- Eltern verlieren Aufenthaltsbestimmungsrecht über Tochter wegen mutmasslicher Zwangsverheiratung: Bundesgericht hebt kantonalen Entscheid auf und verweist wegen ungenügender Sachverhaltsklärung und Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (Art. 310 Abs. 1 ZGB)
- Vater mit fehlendem Einfühlungsvermögen und früheren Tätlichkeiten gegenüber Mutter erhält nur dreiwöchentliches begleitetes Besuchsrecht: unentgeltliche Verbeiständung verletzt (Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt unentgeltlichen Rechtsbeistand für kantonales Beschwerdeverfahren zur Errichtung einer Besuchsrechtsbeistandschaft: Kein besonders schwerer Eingriff in seine Rechtsstellung, daher Anspruch nach Art. 29 Abs. 3 BV abgelehnt
- Mutter beschwert sich gegen Besuchs- und Ferienregelung zugunsten des Vaters: Regelung entspricht Kindeswohl trotz Autismusdiagnose und fehlender elterlicher Kooperation (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Betroffene rügt Unabhängigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei Entlassungsentscheid: KESB gilt als Gericht im materiellen Sinne, Beschwerde abgewiesen (Art. 30 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.