Gesetzesartikel
Art. 42 RPV – Änderung altrechtlicher Bauten und Anlagen
9 Entscheide, in denen Art. 42 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bewohnerin klagt gegen Klubnutzung im Felsenkeller: Teilweise ausserhalb der Bauzone liegender Degustationsraum erfordert BAB-Bewilligung für Umnutzung zum Musikklub (Art. 25 Abs. 2 RPG)
- Eigentümerin beantragt Baubewilligung für Umbauten und Umnutzungen eines Wohnhauses in der Uferschutzzone: Massnahmen widersprechen Zonenzweck und überschreiten zulässiges Erweiterungsmaß nach Art. 24c RPG (Art. 24c RPG)
- Nachbar klagt gegen nachträgliche Baubewilligung für Stallumbau wegen fehlender Erschliessung: Mangel ist nicht erschliessungsrechtlich relevant, da keine Nutzungsintensivierung erfolgt (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG)
- Nachbarn bekämpfen Keltereineubau in Grünzone von Malans: Bauvorhaben bewilligungsfähig? Keine Bauzone, keine Ausnahmebewilligung möglich (Art. 15 RPG)
- Betrieb nutzt ehemaliges Kieswerk seit 2002 als Recyclinganlage in Landwirtschaftszone: Baubewilligung verweigert wegen Verstoßes gegen Schutzziel des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (Art. 5 Abs. 2 Amphibienlaichgebiete-Verordnung)
- Bauherr errichtet in Landwirtschaftszone grosszügige Gartenanlage mit Pergola und Sichtschutzwänden: Baubewilligung verweigert, weil nicht zonenkonform und überdimensioniert (Art. 16a RPG)
- Erbengemeinschaft klagt gegen nachträgliche Baubewilligung mit Nutzungsbeschränkung für Parkplätze in Freihaltezone: Sachverhaltsfeststellung lückenhaft, Bestandesschutz für freie Nutzung unklar (Art. 24c Abs. 1 RPG)
- Umnutzung eines ehemaligen Altersheims ausserhalb der Bauzone in eine Asylunterkunft: Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG bleibt gewahrt, Ausnahmebewilligung rechtmässig
- Baurechtliche Zulässigkeit einer Solaranlage auf einem alten Bootshaus in Zürich-Wollishofen: Nach Wegfall des Baulinienzwecks ist das Gebäude definitiv bewilligt und die Anlage fällt unter den Bestandesschutz (Art. 24c RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.