Gesetzesartikel
Art. 408 StPO – Neues Urteil
8 Entscheide, in denen Art. 408 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann tötet Ex-Ehefrau nach Scheidungswunsch und ausserehelicher Beziehung: Mordqualifikation und 20-jährige Freiheitsstrafe bestätigt (Art. 112 StGB)
- Fahrer führt waghalsiges Überholmanöver mit über 100 km/h in Kurve und Spurenabbau: Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3 SVG bestätigt, Landesverweisung für sechs Jahre und SIS-Ausschreibung rechtmässig
- Beschuldigter verurteilt wegen Ausnützung der Notlage und Förderung der Prostitution durch wirtschaftlichen Druck auf Tänzerinnen sowie wegen unlauteren Wettbewerbs durch irreführende Darstellung von Geschäftspartnerschaften mit Banken und Versicherungen (Art. 193 Abs. 1 StGB, Art. 195 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 61 Abs. 1 lit. b MSchG)
- Fahrer verweigert Drugwipe-Test und Blutprobe bei Verdacht auf Drogenkonsum: Vereitelung nur durch Blutprobenverweigerung, Strafzumessung fehlerhaft (Art. 91a Abs. 1 SVG)
- Beschwerde gegen Strafurteil wegen Hinderung einer Amtshandlung und Verkehrsregelverletzungen: Teilweise Aufhebung wegen Doppelverwertungsverbot und Kostenfehler (Art. 286 StGB, Art. 431 Abs. 1 StPO)
- Beschwerde gegen Widerruf einer teilbedingten Freiheitsstrafe: Probezeit verlängert sich um Vollzugsdauer des unbedingten Teils, Widerruf daher zulässig (Art. 44 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 5 StGB)
- Mangelhafte Begründung des Obergerichts bei Drogenhandel: Verweis auf Erstinstanz ungenügend, Rückweisung (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Staatsanwaltschaft ficht Höhe der Entschädigung für amtliche Verteidigung an: Legitimation bejaht, Wegweisung zur Berufung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.