Gesetzesartikel
Art. 400 OR – Verpflichtungen des Beauftragten: Rechenschaftsablegung
9 Entscheide, in denen Art. 400 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbin verliert nach Schlichtungsvereinbarung alle erbrechtlichen Ansprüche: Informationsbegehren gegen Bank mangels Rechtsschutzinteresse abgelehnt (Art. 208 Abs. 2 ZPO)
- Investmentfonds klagt gegen ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten wegen Veruntreuung aus Sondervermögen: Aktivlegitimation des Gläubigers bei aufrechter Gesellschaft bejaht, Widerrechtlichkeit und Schaden hinreichend substanziiert (Art. 754 OR)
- Arzt für Armee-Rekrutierungszentren arbeitet vier Jahre regelmäßig in militärischer Infrastruktur mit Weisungsbindung und Sozialversicherung: Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis qualifiziert (Art. 319 OR)
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Quotenvermächtnisnehmerin klagt gegen Willensvollstrecker wegen überhöhtem Honorar: Kein direkter Haftungsanspruch, Reflexschaden unerheblich (Art. 517 Abs. 3, Art. 518 Abs. 1–2, Art. 562 Abs. 1–3 ZGB)
- Beraterin verlangt Auskunft über nach Vertragsende abgeschlossene Transaktion: Kein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch bei einfachem Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
- Arzt haftet nicht für Stuhlinkontinenz nach Geburt: Fehlende Rektaldokumentation kein Beweisfehler, hypothetische Einwilligung (Art. 398 OR)
- Bank verweigert Rechenschaft über Margin Calls: Zusammengesetzter Vertrag unterliegt Auftragsrecht, interne Dokumente herauszugeben (Art. 400 OR)
- Herausgabe von Bucheffekten: Vindikation ausgeschlossen, Anspruch aus Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.