Herausgabe von Bucheffekten: Vindikation ausgeschlossen, Anspruch aus Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 138 III 137 · ATF 138 III 137 · DTF 138 III 137
- Datum
- 10.01.2012
- Geschäftsnummer
- BGE 138 III 137
- Abteilung
- CH_BGE_005
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Art. 3 BEG Art. 35 BEG Art. 394 OR Art. 400 OR Art. 965 OR Art. 641 ZGB
Zusammenfassung
Ein Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil, das ihn zur Herausgabe von Aktien und Partizipationsscheinen sowie eines Geldbetrags an seinen Bruder verpflichtete. Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen eines Auftragsverhältnisses Wertpapiere verkauft, wobei er nur einen Teil der Titel zum vereinbarten Preis veräussert, diese aber zu einem deutlich höheren Kurs als vorgesehen abgesetzt hatte. Die restlichen, nicht verkauften Papiere befanden sich in einem Bankdepot unter seiner Verwaltung. Er rügte, dass er bezüglich der Herausgabe der Titel nicht passivlegitimiert sei, da diese dinglich nur vom aktuellen Besitzer verlangt werden könnten und Teile bereits an einen Dritten geflossen seien.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Pflicht des Beschwerdeführers zur Herausgabe der Wertpapiere und des Erlösdifferenzbetrags. Das Gericht stellte fest, dass die streitgegenständlichen sammelverwahrten Inhaberaktien und Partizipationsscheine mit dem Inkrafttreten des Bucheffektengesetzes (BEG) am 1. Januar 2010 automatisch zu Bucheffekten geworden waren. Gemäss Art. 3 Abs. 1 BEG sind Bucheffekten vertretbare Rechte sui generis, die nicht mehr sachenrechtlich im engen Sinn verstanden werden. Folglich ist eine klassische Vindikation gemäss Art. 641 Abs. 2 ZGB oder ein Anspruch nach den Regeln des Besitzesschutzes ausgeschlossen. Die Rückabwicklung muss stattdessen nach schuldrechtlichen Grundsätzen erfolgen.
Da zwischen den Parteien ein Auftragsverhältnis bestand, prüfte das Gericht den Anspruch gestützt auf Art. 394 Abs. 1 und Art. 400 Abs. 1 OR. Der Beauftragte ist verpflichtet, alles herauszugeben, was ihm infolge der Geschäftsführung zugekommen ist. Dies umfasst nicht nur direkte Vermögenswerte, sondern auch indirekte Vorteile, die in einem inneren Zusammenhang mit der Auftragsausführung stehen. Der Beschwerdeführer hatte die Namenaktien zum zehnfachen Nennwert verkauft, obwohl der Auftrag nur den Verkauf zum fünffachen Nennwert vorsah. Diese Abweichung wurde vom Auftraggeber stillschweigend genehmigt, da sie für ihn günstiger war. Der daraus resultierende höhere Erlös sowie die übrig gebliebenen Titel gehören dem Auftraggeber.
Die Einrede des Beschwerdeführers, er habe Teile des Erlöses und der Titel bereits an seinen gemeinsamen Bruder weitergeleitet, änderte nichts an seiner Passivlegitimation. Da es sich um einen obligatorischen Anspruch aus dem Auftragsverhältnis handelt, haftet der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber für die gesamte Leistung, unabhängig davon, ob er die Gegenstände intern verteilt hat. Die Vorinstanz hatte korrekt erkannt, dass der Beschwerdeführer als mittelbarer Besitzer bzw. Beauftragter zur Herausgabe verpflichtet ist, wobei der Rechtsgrund nunmehr im Schuldrecht und nicht mehr im Sachenrecht liegt.
Regeste
BEG, Art. 400 Abs. 1 OR; Rechtsnatur und Herausgabe von Bucheffekten; intertemporales Recht. Rechtsnatur von Bucheffekten. Bucheffekten können weder vindiziert noch nach den Regeln des Besitzesschutzes herausverlangt werden. Eine Rückabwicklung hat nach schuldrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen (E. 5.2.1). Sammelverwahrte Wertpapiere, die einem Effektenkonto bei einer Verwahrungsstelle gutgeschrieben sind, wurden mit Inkrafttreten des BEG automatisch zu Bucheffekten (E. 5.2.2). Pflicht zur Herausgabe von Bucheffekten gestützt auf Art. 400 Abs. 1 OR (E. 5.3). Regeste LTI, art. 400 al. 1 CO; nature juridique et restitution de titres intermédiés; droit intertemporel. Nature juridique des titres intermédiés. Les titres intermédiés ne peuvent être ni revendiqués ni réclamés selon les règles de la protection de la possession. Leur restitution est soumise aux principes du droit des obligations (consid. 5.2.1). Lors de l'entrée en vigueur de la LTI, les papiers-valeurs en dépôt collectif inscrits au crédit d'un compte de titres auprès d'un dépositaire sont devenus automatiquement des titres intermédiés (consid. 5.2.2). Devoir de restitution de titres intermédiés fondé sur l'art. 400 al. 1 CO (consid. 5.3). Regesto LTCo, art. 400 cpv. 1 CO; natura giuridica e restituzione di titoli contabili; diritto transitorio. Natura giuridica dei titoli contabili. I titoli contabili non possono essere rivendicati né può esserne chiesta la consegna in base alle regole sulla protezione del possesso. La loro restituzione è sottoposta ai principi del diritto delle obbligazioni (consid. 5.2.1). I titoli di credito, custoditi collettivamente presso un ente di custodia e accreditati su un conto titoli, sono diventati automaticamente titoli contabili con l'entrata in vigore della LTCo (consid. 5.2.2). Obbligo di restituzione di titoli contabili basato sull'art. 400 cpv. 1 CO (consid. 5.3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
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