Gesetzesartikel
Art. 394 OR: Rechtsprechung und Entscheide
8 Entscheide, in denen Art. 394 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Auftraggeberin kündigt Market-Making-Vertrag mündlich und bestreitet danach Vergütungsanspruch: Keine konkludente Aufhebung oder Widerruf, kein Nachweis einer Vertragsverletzung durch Beauftragte (Art. 394 ff. OR)
- Belegzahnarzt führt stationäre Behandlung in SwissDRG-Klinik ohne Voranmeldung: Kein Anspruch auf Vergütung nach SSO-Tarifvertrag (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Rechtsanwältin führt Beschwerde gegen Einziehung nach Tod des Mandanten: Transmortale Vollmacht wirksam, Vorinstanz muss Erben persönlich einbeziehen (Art. 35 Abs. 1 OR)
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Beraterin verlangt Auskunft über nach Vertragsende abgeschlossene Transaktion: Kein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch bei einfachem Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
- Versicherungsmakler berät Mandanten zur Anlage von Freizügigkeitsguthaben bei unbekannter Stiftung ohne Sicherstellung durch Sicherheitsfonds BVG: Haftung für Falschberatung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 394 Abs. 1 OR)
- Finanzdienstleisterin haftet für Vorsorgeeinrichtung: Rückgriff des Sicherheitsfonds BVG wegen Pflichtverletzungen im Auftragsverhältnis (Art. 56a Abs. 1 BVG)
- Herausgabe von Bucheffekten: Vindikation ausgeschlossen, Anspruch aus Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.