Gesetzesartikel
Art. 30 MWSTG – Gemischte Verwendung
8 Entscheide, in denen Art. 30 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung beruft sich auf Ruling zur Vorsteuerabzugsberechtigung: Vertrauensschutz greift trotz späterer Rechtsprechung und Praxisänderung (Art. 69 MWSTG)
- Mehrwertsteuergruppe bietet Sprachkurse im Ausland und Reiseversicherungen an: Versicherungsschutz ist eigenständige steuerfreie Leistung, Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung zulässig (Art. 19 Abs. 4 MWSTG)
- Luftfahrtgesellschaft mit Flugzeug für Geschäftstermine: 24,2 % geschäftliche Flugstunden reichen für subjektive MWST-Pflicht (Art. 10 MWSTG)
- Übertragung von Taxibetrieb ohne gesamtes Vermögen: Mehrwertsteuerliche Steuernachfolge auch bei Teilvermögensübertragung nach FusG möglich (Art. 16 Abs. 2 MWSTG 2009)
- Gesellschaft hält Flugzeug für wirtschaftlich Berechtigten: Überwiegende private Nutzung führt zu Vorsteuerkorrektur wegen Steuerumgehung (Art. 21 MWSTG)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Vorsteuerabzug für Sanierungsprojekte: Kein Abzug für Share Deals und nicht zustande gekommene Verkäufe, aber teilweise Gutheissung wegen doppelter Korrektur (Art. 38 Abs. 1 und 2 aMWSTG)
- Kulturstiftung mit hohem Spendenanteil bleibt mehrwertsteuerpflichtig: Entgelte nicht nur symbolisch (Art. 10 Abs. 1 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.