Gesetzesartikel
Art. 3 RPV – Interessenabwägung
8 Entscheide, in denen Art. 3 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsflüge mit Helikoptern am Flugplatz Mollis an Sonn- und Feiertagen: Zulässigkeit nur bei öffentlichem Interesse und Unaufschiebbarkeit nach Art. 27 Abs. 2 AuLaV
- Anwohner beantragen Unterschutzstellung der Stammerau und Aufhebung des Gestaltungsplans: Kein einklagbarer Anspruch auf Planungszone trotz ISOS-Erfassung (Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG)
- Kantonische Ausscheidung einer Deponiezone im BLN-Schutzgebiet Zugersee: Schwere Beeinträchtigung der glazialen Landschaft und fehlende UVP im Sondernutzungsplanverfahren (Art. 6 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VBLN und Art. 5 Abs. 3 UVPV)
- Gemeinde Mels führt Teilrevision der Ortsplanung durch, ohne ISOS-Vorgaben sachgerecht abzuwägen: Fehlende Interessenabwägung und unzureichende Umsetzung des Bundesinventars führen zur Aufhebung und Rückweisung (Art. 3 RPV)
- Gemeinde Flims plant Fusswegverbindung zwischen Unterwaldhaus und Flims-Waldhaus: Planfestsetzung und Rodungsbewilligung rechtmässig trotz Einwänden der Grundeigentümer (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Anlagestiftung beantragt Baubewilligung für Wohnüberbauung auf lärmbelastetem Areal: Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV abgelehnt wegen unzureichendem Nachweis sämtlicher verhältnismässiger Lärmschutzmassnahmen und fehlender umfassender Interessenabwägung (Art. 31 Abs. 2 LSV)
- Uferschutzplanung Wohlensee: Gesamtinteressenabwägung zugunsten Vogelschutzes und Eigentumsinteressen statt ufernahem Weg (Art. 26 BV)
- Nachbarin klagt gegen Kiesabbau-Bewilligung für neue Grube 'Under Moos': Vorinstanz verknüpft Bewilligungen mit Rechtskraft der Zonenreglement-Änderung, Bundesgericht bestätigt (Art. 18 Abs. 4 BZR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.