Gesetzesartikel
Art. 27 ATSG – Aufklärung und Beratung
8 Entscheide, in denen Art. 27 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurzarbeitsentschädigung wird wegen Unkontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls zurückgefordert: Arbeitgeber verweigert wiederholt die Arbeitgeberkontrolle, guter Glaube entfällt (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Versicherter bestreitet Spitalrechnung und verweigert Kostenbeteiligung: Kein Zug-um-Zug-Geschäft, Zahlungspflicht bleibt bestehen (Art. 82 OR)
- Durchdiener beantragt nachträgliche Neubemessung der Erwerbsausfallentschädigung für Gradänderungsdienste: Glaubhaftmachung einer hypothetischen Erwerbstätigkeit von längerer Dauer und fehlende Beratung führen zur Rückweisung (Art. 1 Abs. 2 lit. b EOV)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Versicherter beantragt 520 Taggelder, obwohl Beitragszeit innerhalb der Rahmenfrist nur 20,233 Monate beträgt: Höchstanspruch auf 400 Taggelder bleibt bestehen (Art. 27 Abs. 2 lit. b AVIG)
- Deutsche Eheleute mit Schweizer AHV-Beitragszeiten verlangen Totalisierung der Versicherungszeiten für höhere Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Zeiten bei AHV-Rentenberechnung (Art. 52 Abs. 4 VO 883/2004)
- Unfallversicherer reiht Altersheim nach Kündigung eines Rahmenvertrags höher ein: Mangelnde Begründung und fehlende Tarifgrundlagen verletzen das rechtliche Gehör (Art. 92 Abs. 5 UVG)
- Invalidenrentner mit minderjähriger Tochter aus Dominikanischer Republik: Ergänzungsleistung nicht erhöht, da Tochter keinen Anspruch auf IV-Kinderrente hat (Art. 9 Abs. 2 ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.