Gesetzesartikel
Art. 222 ZPO – Klageantwort
8 Entscheide, in denen Art. 222 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbin verliert nach Schlichtungsvereinbarung alle erbrechtlichen Ansprüche: Informationsbegehren gegen Bank mangels Rechtsschutzinteresse abgelehnt (Art. 208 Abs. 2 ZPO)
- Versicherungsmaklerin berät nicht über fehlende Betriebsschliessungsdeckung bei Helvetia: Schadenersatzanspruch mangels substanziiertem hypothetischem Kausalverlauf abgewiesen (Art. 55 ZPO)
- Vermieterin verlangt Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen wegen mangelhaftem Hotelzimmer: Höhe des Schadens nicht bewiesen, 80%-Belegungsgrenze nicht schlüssig (Art. 259e OR)
- Investmentfonds klagt gegen ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten wegen Veruntreuung aus Sondervermögen: Aktivlegitimation des Gläubigers bei aufrechter Gesellschaft bejaht, Widerrechtlichkeit und Schaden hinreichend substanziiert (Art. 754 OR)
- Beklagte im Patentverletzungsprozess rügt dreimalige unbeschränkte Äusserungsmöglichkeit der Klägerin zur Nichtigkeit: Zulassung von Anspruchseinschränkung in ergänzender Replik verstösst gegen Novenrecht (Art. 125 lit. a ZPO)
- Ehevertrag enthält Eigengutfeststellungen: Obergericht verwechselt gesetzliche und natürliche Vermutung bei güterrechtlicher Auseinandersetzung nach Tod (Art. 200 Abs. 3 ZGB)
- Medienkampagne gegen Unternehmer nach Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch schiere Masse und Intensität der Berichterstattung (Art. 28 ZGB)
- Beklagter beantragt vollständige Klageabweisung trotz Kenntnis vom formgültigen Bürgschaftsdokument und ohne Einschränkung: unentgeltliche Rechtspflege verweigert (Art. 29 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.