Gesetzesartikel
Art. 22 USG – Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten
8 Entscheide, in denen Art. 22 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
- Einwohnergemeinde Leukerbad klagt gegen Spannungserhöhung der Gemmileitung auf 380 kV: Lärmrechtliche Planungswerte werden erstmals überschritten, Vorinstanz muss weitere Emissionsbegrenzungen prüfen (Art. 7 Abs. 1 LSV)
- Erweiterung eines Einkaufszentrums ohne gesicherte Hochbrückenzufahrt: Gestaltungsplan aufgrund fehlender materieller Koordination mit nationalstrassenrechtlichem Plangenehmigungsverfahren unwirksam (Art. 25a RPG)
- Bauherrin beantragt Ausnahmebewilligung für Neubau mit 12 Schlafzimmern an stark befahrener Strasse: Überschreitung der nächtlichen Immissionsgrenzwerte um 9 dB(A) rechtfertigt keine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 LSV
- Anlagestiftung beantragt Baubewilligung für Wohnüberbauung auf lärmbelastetem Areal: Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV abgelehnt wegen unzureichendem Nachweis sämtlicher verhältnismässiger Lärmschutzmassnahmen und fehlender umfassender Interessenabwägung (Art. 31 Abs. 2 LSV)
- Stadt Zürich klagt gegen Plangenehmigung für Sanierung der N01: Pannenstreifenumnutzung stellt wesentliche Änderung dar, umfassende Sanierung nach Art. 8 Abs. 2 LSV erforderlich
- Baubewilligung für Einfamilienhäuser in lärmintensivem Gebiet abgelehnt: Immissionsgrenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden, Lüftungsfensterpraxis ist gesetzwidrig (Art. 22 USG)
- Erleichterungen bei Strassenlärm-Sanierung: Wall zu teuer, aber Bund zahlt künftige Überbauungskosten (Art. 17 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.