Gesetzesartikel
Art. 21 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
8 Entscheide, in denen Art. 21 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger mit Liegenschaft in Frankreich verlangt Übernahme des französischen 'valeur locative' für die Schweizer Eigenmietwertbesteuerung: Bundesgericht lehnt ab, weil kein Nachweis erbracht wurde, dass dieser Wert den schweizerischen Bewertungsgrundsätzen entspricht (Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Unternutzungsabzug nach Scheidung und Übernahme des Familiendomizils im Alleineigentum: Abzug abgelehnt, da Raumreserve auf beeinflussbaren Entscheidungen beruht (Art. 21 Abs. 2 DBG)
- Eheleute mit steuerlichem Wohnsitz in Schaffhausen erwerben Wohnung in Italien: Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert werden auf Basis von 80 bzw. 5,0 Prozent festgesetzt (Art. 127 Abs. 2 BV)
- Eigentümerin erhält Fr. 1 Mio. für Pflanzen- und Bauhöhenbeschränkung: Entgelt unterliegt Einkommenssteuer als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Ehepaar mit nur einem pauschalbesteuerten Ehegatten: Minimalaufwand nach Aufwandbesteuerung richtet sich nur auf den Lebensaufwand des pauschalbesteuerten Ehegatten, nicht auf den des anderen Ehegatten (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 aVBA)
- Steuerpflichtige in Konkubinat mit Lebenspartnerin und deren Kindern beantragt Unterstützungsabzug und Verheiratetentarif: Keine eingetragene Partnerschaft und fehlende objektive Bedürftigkeit der Lebenspartnerin führen zur Ablehnung (Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG)
- Ehefrau vermietet Geschäftsräume zu Vorzugsmietzins an von Ehemann kontrollierte Gesellschaft: Aufrechnung der Mietzinsdifferenz als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen verneint, Steuerumgehung bejaht (Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG)
- Entgeltliche Löschung einer Bauverbotsdienstbarkeit: Teilweise steuerfreier Kapitalgewinn, Rückzug Baueinsprache steuerbar (Art. 16 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.