Gesetzesartikel
Art. 16 Dublin-III-VO: Rechtsprechung und Entscheide
8 Entscheide, in denen Art. 16 Dublin-III-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchende mit drei volljährigen Kindern in der Schweiz: Kein Abhängigkeitsverhältnis nach Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO, Nichteintreten auf Asylgesuch und Überstellung nach Kroatien rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Mutter und erwachsene Kinder aus Dschibuti verlangen Zusammenführung mit Sohn/Bruder in der Schweiz: Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO nicht gegeben, Nichteintreten auf Asylgesuche rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Pakistan wird als Volljähriger eingestuft und nach Österreich zurücküberstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit schwerer Lungenentzündung und Intensivbehandlung in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit Italiens bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit PTBS-Verdacht und Bruder in der Schweiz: Dublin-Überstellung nach Belgien zulässig, kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO (Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Kroatien überstellt: Dublin-III-Verfahren angewendet, keine systemischen Mängel oder konkrete Gefahr nachgewiesen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Syrien reist über Kroatien ein und stellt dort kein Gesuch: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Kroatiens wirksam (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.