Gesetzesartikel
Art. 14 USG – Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen
9 Entscheide, in denen Art. 14 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Baubewilligung für Mobilfunkanlage in Industriezone: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, keine Nichtigkeit der Auflage, keine EMV-Prüfung im Baurecht erforderlich (Art. 89 Abs. 1 BGG)
- Nachbarn klagen gegen Baubewilligung für Mobilfunkantenne: Keine antennenfreie Zone, Grenzwerte der NISV rechtmässig, QS-System und Messmethoden tauglich (Art. 13 Abs. 2 USG)
- Beschwerde gegen Baubewilligung für Mobilfunkanlage in Termen abgewiesen: Zonenkonformität bejaht, Gesundheitsbedenken nicht hinreichend begründet (Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG)
- Geflügelmaststall in Landwirtschaftszone: Halber Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten, Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig (Art. 36 RPV, Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 11 Abs. 2 USG)
- Bewohner klagt gegen Baubewilligung für Mobilfunkanlage: Keine Verletzung des Umweltschutzrechts durch Einhaltung der NISV-Grenzwerte (Art. 1 USG)
- Stadt Wil erlaubt Knallkörper während der gesamten Fasnachtswoche: Regelung verletzt den Immissionsschutz und den Tierschutz, da keine zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen vorgesehen sind (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Heliport Balzers: Genehmigung der Betriebszeiten durch Bundesamt für Zivilluftfahrt teilweise aufgehoben, weil fehlende Interessenabwägung und unvollständige Sachverhaltsabklärung zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Gemeinde Pratteln und Bauherren beantragen Genehmigung von Quartierplanvorschriften für Einkaufszentren Geisseler und Grüssen 4a: Keine sichere Hauptzufahrtsachse für Velofahrer vom Dorfzentrum zum Gebiet Grüssen führt zur Ablehnung (Art. 20 RPG)
- Nachbarn klagen gegen bestehenden Rinderlaufstall wegen Geruchsimmissionen: Mindestabstand zur Wohnzone eingehalten, keine zusätzlichen Sanierungspflichten nach Art. 4 LRV
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.