Gesetzesartikel
Art. 133 ZGB – Elternrechte und -pflichten
8 Entscheide, in denen Art. 133 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt alternierende Obhut für zwei Kinder mit ADS/ADHS: Bundesgericht lehnt ab wegen fehlender elterlicher Kooperation, Stabilitätsbedürfnis und klarem Kinderwillen (Art. 133 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB)
- Ehemann klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Scheidung: Kantonsgericht verletzt Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts bei hypothetischem Einkommen der Ex-Ehefrau (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Vater klagt gegen alleinige elterliche Sorge der Mutter bei vereinbarter alternierender Obhut: Gesetzeswidrigkeit der Sorgeregelung führt zur Aufhebung und Rückweisung (Art. 133 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. Art. 296 Abs. 2 ZGB)
- Mutter beantragt Vaterschaftsaberkennung für Tochter aus Vergewaltigung: Aussichtslosigkeit der Abklärung und Kindeswohl sprechen gegen Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft (Art. 133 Abs. 1 und Art. 176 Abs. 3 ZGB)
- Mutter beantragt Verweigerung des Besuchsrechts für Vater trotz ablehnender Haltung der 14-jährigen Tochter: Bundesgericht bestätigt gerichtliche Regelung unter Berücksichtigung des Kindeswohls und fehlender Gefährdung (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt Nichtigkeitserklärung von KESB- und Obergerichtsentscheid wegen angeblicher sachlicher Unzuständigkeit nach Einreichung einer Unterhaltsklage des Kindes: Nichtigkeit verneint, da Zuständigkeitsverlust nicht offensichtlich und Beschwerde nur auf Nichtigkeit beschränkt (Art. 95 lit. a BGG)
- Versicherter beantragt zusätzliche Erziehungsgutschriften für Sohn G._______ (2002–2003): Rechtskraft des früheren Urteils C-5384/2011 verhindert erneute Prüfung des Wohnsitzes (Art. 29sexies Abs. 1 Satz 1 AHVG)
- Ehepaar vereinbart vor Scheidung alleinige elterliche Sorge der Mutter; nach Rechtsänderung bleibt Beschwerdeführer bei Vereinbarung, Beschwerde abgewiesen (Art. 133 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.