Gesetzesartikel
Art. 127 OR – Zehn Jahre
9 Entscheide, in denen Art. 127 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erben verlangen Schadenersatz vom Willensvollstrecker: Ansprüche verjähren bereits mit Pflichtverletzung während des Mandats, nicht erst nach dessen Ende (Art. 127 OR)
- Schuldanerkennung vom 3./4. Dezember 1991: Verjährungseinspruch erfolgreich, keine einredeabstrakte Schuldanerkennung (Art. 127 OR, Art. 130 Abs. 1 OR, Art. 17 OR, Art. 18 OR)
- Arbeitgeber weigert sich, Sicherheitsleistungen für vorläufig aufgenommene Asylsuchende zu bezahlen: Negativsaldo auf Sicherheitskonto steht dem Bund zu, nicht den Arbeitnehmern (Art. 85 ff. AsylG)
- Kanton Aargau beantragt Einsicht in Kartellverfahrensakten zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen: Amtshilfe nach Art. 19 Abs. 1 lit. a DSG zulässig, obwohl Sanktionsverfügung noch nicht rechtskräftig ist
- Käuferin geltend macht Schadenersatz wegen verschwiegener FDA-Warning Letters: Ansprüche scheitern an ungenügender Substanziierung und fehlendem Kausalnachweis (Art. 97 OR)
- Versicherter fordert nach 8 Jahren ausstehende Unfallrenten an: Vollstreckungsverwirkung greift erst nach zehn Jahren bei rechtskräftiger Verfügung (Art. 24 Abs. 1 ATSG, Art. 127 OR, Art. 67 OR)
- Erben geltend machen Genugtuungsanspruch wegen Asbestmesothelioms: Ansprüche sind nach zehnjähriger absoluter Verjährungsfrist verjährt (Art. 60 Abs. 1 OR)
- Erben eines Asbestopfers klagen gegen ehemaligen Arbeitgeber: Absolute Verjährungsfrist beginnt erst mit Beendigung der ununterbrochenen Asbestexposition (Art. 127 OR i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR)
- Internationaler Kaufvertrag über Spinnerei: Rückzahlungspflicht bestätigt, Beweislast für Nichtlieferung korrigiert, Sache zurückgewiesen (Art. 8 ZGB, Art. 51 CISG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.