Gesetzesartikel
Art. 126 ZPO – Sistierung des Verfahrens
8 Entscheide, in denen Art. 126 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepartner klagt vor Scheidung auf Aufhebung des Miteigentums an der Familienwohnung: Rechtshängigkeit bleibt bestehen, Zuständigkeit des Sachgerichts bleibt gewahrt (Art. 59 Abs. 2 Bst. d ZPO)
- Darlehensgeber klagt auf Rückzahlung eines Verkäuferdarlehens; Vorinstanz verweigert Eintritt in Aberkennungsklage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit im Gewährleistungsprozess (Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO)
- Bank in Liquidation erhebt negative Feststellungsklage zu vertraglicher Forderung trotz rechtshängiger Adhäsionsklage: Sperrwirkung greift nicht auf vertragliche Ansprüche (Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO)
- Schuldner beantragt Sistierung des Pfändungsverfahrens nach Vollzug der Pfändung: Keine gesetzliche Grundlage dafür, Beschwerde abgewiesen (Art. 17 SchKG)
- Schuldner beanstandet Zahlungsbefehl über über 80 Millionen Franken wegen unklarer Forderungsangaben: Angaben zu rechtskräftigen Steuerentscheiden und -verfügungen genügen für Erkennbarkeit der Forderung (Art. 69 SchKG)
- Abtretungsgläubigerin mit noch nicht definitiv kollozierter Forderung klagt erfolgreich: Prozessführungsbefugnis bei resolutiv bedingter Abtretung nach Art. 260 SchKG bleibt bestehen (Art. 260 SchKG)
- Werkvertrag: Verrechnung mit Gegenforderung aus Parallelprozess muss koordiniert werden; Abrechnungspflicht bei Pauschalvertrag verneint (Art. 120 OR)
- Sistierung des Schlichtungsverfahrens bis zum Entscheid über Ausstandsbegehren: Rechtsverzögerungsrüge verworfen (Art. 203 Abs. 4 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.