Gesetzesartikel
Art. 120 DBG – Veranlagungsverjährung
8 Entscheide, in denen Art. 120 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Erbengemeinschaft haftet für Wasserverbrauch durch unbemerkten Rohrbruch in vermieteter Liegenschaft: Verbrauchsgebühr bleibt geschuldet trotz Nichtnutzung und fehlender Kontrolle durch Gemeinde (Art. 49 Abs. 1 WVR)
- Steuerbehörde versendet Veranlagungsvorschlag per E-Mail an Treuhandfirma ohne Vollmacht: Unterbrechung der Verjährung unwirksam, Besteuerung für 2009 verjährt (Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG)
- Steuerpflichtige erhalten ordentliche Veranlagung 2011 nie: Veranlagungsverjährung tritt ein, da fehlende Eröffnung die Verfügung nichtig macht und kein Einspracheverfahren auslöst (Art. 116 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger beantragt Revision wegen neuer Feststellungen zum Gemälderwerb: Kein unechtes Novum, da Gemälde im Urteil 2C_179/2016 nicht behandelt wurde (Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG)
- Steuerpflichtige in Konkubinat mit Lebenspartnerin und deren Kindern beantragt Unterstützungsabzug und Verheiratetentarif: Keine eingetragene Partnerschaft und fehlende objektive Bedürftigkeit der Lebenspartnerin führen zur Ablehnung (Art. 213 Abs. 1 lit. b DBG)
- Steuerpflichtige reicht Steuererklärungen und E-Mails ein: Veranlagungsverjährung für Steuerperioden 2008–2010 unterbrochen (Art. 120 Abs. 3 lit. a und b DBG)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Direkte Bundessteuer: Absolute Verjährung tritt während Bundesgerichtsverfahren ein; Nichteintreten auf Nachsteuerfestsetzung (Art. 120 Abs. 4, Art. 152 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.