Bundesamt für Justiz klagt gegen Aufhebung einer achtjährigen rechtshilfeweisen Kontosperre zugunsten Russlands: Bundesgericht hebt Entscheid des Bundesstrafgerichts auf, weil Beschwerdegegner sich nicht auf Art. 2 IRSG berufen kann und Sperre verhältnismässig bleibt (Art. 2 IRSG)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 150 IV 201 · ATF 150 IV 201 · DTF 150 IV 201
- Datum
- 07.03.2024
- Geschäftsnummer
- 1C_543/2023
- Abteilung
- I. Öffentlich-rechtliche Abteilung
- Ausgang
- Gutgeheissen
Tragende Normen
Art. 82 BGG Art. 84 BGG Art. 86 BGG Art. 89 BGG Art. 90 BGG Art. 99 BGG Art. 29 BV Art. 36 BV Art. 2 IRSG Art. 17a IRSG Art. 25 IRSG Art. 74a IRSG Art. 33a IRSV
Zusammenfassung
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesstrafgerichts, der die rechtshilfeweise Sperre eines Bankkontos des Beschwerdegegners A.________ zugunsten Russlands aufhob und stattdessen eine dreimonatige Übergangsfrist für die Aufrechterhaltung der Sperre anordnete. Streitpunkt war, ob die seit mehr als acht Jahren bestehende Kontosperre noch rechtmässig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der menschenrechtlichen Lage in Russland nach dem Krieg gegen die Ukraine sowie der Eigentumsgarantie und des Beschleunigungsgebots. Der Beschwerdegegner befindet sich im Vereinigten Königreich und hat dort Asyl erhalten.
Das Bundesgericht hob den Entscheid des Bundesstrafgerichts auf, weil dieses zu Unrecht Art. 2 IRSG angewandt hatte: Der Beschwerdegegner kann sich auf diese Norm nicht berufen, da er sich nicht im ersuchenden Staat Russland aufhält, sondern im Vereinigten Königreich Asyl besitzt. Die achtjährige Dauer der rechtshilfeweisen Kontosperre ist zudem mit der Eigentumsgarantie (Art. 26 Abs. 1 BV) i.V.m. Art. 36 Abs. 3 BV vereinbar, weil die öffentlichen Interessen an der Verhinderung der Vereitelung der Einziehung deliktischer Vermögenswerte überwiegen und der Beschwerdegegner nicht geltend macht, auf die gesperrten Gelder angewiesen zu sein. Das Bundesgericht verwies die Sache zur neuen Beurteilung an das Bundesstrafgericht zurück, wobei das BJ den Fortgang des russischen Strafverfahrens aktiv beobachten muss. Die Gerichtskosten von Fr. 4'000.-- wurden dem Beschwerdegegner auferlegt; eine Parteientschädigung wurde verneint. Diese Entscheidung klärt zentral, dass Art. 2 IRSG nur bei konkretem Risiko einer Menschenrechtsverletzung im ersuchenden Staat greift – was bei einem im Ausland lebenden Beschwerdegegner ohne Aufenthalt im ersuchenden Staat nicht gegeben ist.
Regeste
Art. 2 IRSG; Art. 26 BV; Rechtshilfe an Russland, Aufrechterhaltung einer Kontosperre. Wer lediglich von einer rechtshilfeweisen Kontosperre in der Schweiz betroffen ist, kann sich nicht auf Art. 2 IRSG (Rechsthilfeausschlussgrund des Ordre public) berufen. Die Dauer der Kontosperre von mehr als acht Jahren ist unter den konkreten Umständen mit der Eigentumsgarantie vereinbar. Aufforderung an das Bundesamt für Justiz, sich aktiv nach dem Fortgang des russischen Strafverfahrens zu erkundigen (E. 2-5). Regeste Art. 2 EIMP; art. 26 Cst.; entraide judiciaire avec la Russie, maintien du blocage d'un compte. Une personne concernée uniquement par le blocage d'un compte en Suisse au titre de mesure d'entraide judiciaire ne peut invoquer l'art. 2 EIMP (motif d'exclusion de l'ordre public). Le blocage d'un compte pendant plus de huit ans est, dans les circonstances du cas d'espèce, conforme à la garantie de propriété. Devoir de l'Office fédéral de la justice de se renseigner activement sur l'avancement de la procédure pénale russe (consid. 2-5). Regesto Art. 2 AIMP; art. 26 Cost.; assistenza giudiziaria alla Russia, mantenimento del blocco di un conto. Una persona toccata unicamente dal blocco di un conto in Svizzera a titolo di misura di assistenza giudiziaria, non è abilitata ad appellarsi all'art. 2 AIMP (motivo di irricevibilità dell'ordine pubblico). Il blocco di un conto per una durata superiore agli otto anni è, nelle circostanze concrete, compatibile con la garanzia della proprietà. Ingiunzione all'Ufficio federale di giustizia di informarsi attivamente sulla prosecuzione del procedimento penale russo (consid. 2-5).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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