Gesetzesartikel
Art. 74a IRSG – Herausgabe zur Einziehung oder Rückerstattung
5 Entscheide, in denen Art. 74a IRSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesamt für Justiz klagt gegen Aufhebung einer achtjährigen rechtshilfeweisen Kontosperre zugunsten Russlands: Bundesgericht hebt Entscheid des Bundesstrafgerichts auf, weil Beschwerdegegner sich nicht auf Art. 2 IRSG berufen kann und Sperre verhältnismässig bleibt (Art. 2 IRSG)
- Juristische Person klagt gegen Herausgabe von Vermögenswerten zur Tilgung einer Ersatzforderung: Art. 74a IRSG erfasst Ersatzforderung nicht, Entscheid teilweise aufgehoben (Art. 74a IRSG)
- A. Sàrl beantragt Aufhebung der Beschlagnahme von Platin-Schmelzgut: Beschwerde nicht zugelassen, da fehlende Parteistellung und unklare Eigentumsverhältnisse (Art. 74a Abs. 4 lit. c IRSG)
- Beschwerde gegen rechtshilfeweise Herausgabe ägyptischer Kulturgüter: Vorzeitige Herausgabe zur Einziehung abgelehnt, Herausgabe zu Beweiszwecken zugelassen (Art. 74a IRSG)
- Konteninhaberin wehrt sich gegen Herausgabe von Vermögenswerten zur Einziehung nach türkischem Urteil: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Auslandsverfahren führt zur Rückweisung (Art. 84 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.