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Justizze. Art. 298 SchKG

Bundesgericht

Gläubigerin klagt gegen provisorische Nachlassstundung und Ermächtigung zum Verkauf: Nichtanfechtbarkeit und fehlende Beschwerdefähigkeit führen zur Abweisung (Art. 293d und Art. 298 Abs. 2 SchKG)

BGE / ATF / DTF
BGE 147 III 226 · ATF 147 III 226 · DTF 147 III 226
Datum
18.03.2021
Geschäftsnummer
5A_827/2019
Abteilung
II. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Abgewiesen

Tragende Normen

Art. 42 BGG Art. 72 BGG Art. 74 BGG Art. 76 BGG Art. 95 BGG Art. 99 BGG Art. 105 BGG Art. 285 SchKG Art. 293 SchKG Art. 293a SchKG Art. 293d SchKG Art. 294 SchKG Art. 295a SchKG Art. 295b SchKG Art. 295c SchKG Art. 296a SchKG Art. 298 SchKG Art. 319 ZPO

Zusammenfassung

Eine Gläubigerin erhob Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches die definitive Nachlassstundung aufhob und den Konkurs über die B.________ AG eröffnete. Sie verlangte die Feststellung der Nichtigkeit der provisorischen Stundung vom 13. Dezember 2018, ihrer Verlängerung vom 29. Januar 2019 sowie der Ermächtigung vom 19. Dezember 2018 zum Verkauf des laufenden Betriebs; zudem beantragte sie die Rückwirkung der Konkurseröffnung auf den 13. Dezember 2018. Streitig war insbesondere, ob Gläubiger gegen solche Verfügungen des Nachlassgerichts beschwerdefähig sind und ob diese Verfügungen wegen schwerer Mängel nichtig sind.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die provisorische Nachlassstundung und ihre Verlängerung gemäss Art. 293d SchKG nicht anfechtbar sind und daher auch nicht Gegenstand einer Beschwerde sein können. Die Beschwerdeführerin konnte nicht darlegen, dass die Entscheide des Nachlassgerichts vom 13. Dezember 2018 und 29. Januar 2019 so gravierende, offensichtliche Mängel aufweisen, dass sie als nichtig anzusehen wären – etwa eine funktionelle Unzuständigkeit oder einen krasse Verfahrensfehler. Auch die Ermächtigung vom 19. Dezember 2018 zum Verkauf des Unternehmens durch Übertragung der Aktien der Tochtergesellschaft an die E.________ AG wurde vom Bundesgericht nicht als nichtig angesehen: Das Nachlassgericht hatte sich auf den begründeten Antrag des Sachwalters gestützt, der die zeitliche Dringlichkeit, das Bieterverfahren mit mehreren Angeboten und die Vorteilhaftigkeit für die Gläubiger dargelegt hatte; eine offensichtliche Nähe zwischen Erwerberin und Schuldner war nicht erkennbar. Ferner entschied das Bundesgericht, dass Gläubiger grundsätzlich nicht beschwerdefähig sind gegen Ermächtigungsentscheide nach Art. 298 Abs. 2 SchKG, weil sie nur mittelbar betroffen sind und das Verfahren sich nicht gegen sie richtet; die Legitimation zur Beschwerde steht allein dem Schuldner zu. Der Konkurs wurde zurecht ex nunc per 16. September 2019 eröffnet, da die Beschwerde gegen die definitive Stundung keine aufschiebende Wirkung hatte (Art. 295c Abs. 2 SchKG) und die Aufhebung der Stundung grundsätzlich ex nunc wirkt. Die Kostenverteilung durch das Obergericht wurde als rechtmäßige Ausübung des Ermessens nach Art. 106 Abs. 2 ZPO bestätigt. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde insgesamt keinen Erfolg haben kann und verurteilte die Beschwerdeführerin zur Tragung der Gerichtskosten und zur Entschädigung der Beschwerdegegnerin.

Regeste

Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). Die Gläubiger können gegen den Entscheid des Nachlassgerichts, mit welchem der Nachlassschuldner zur Veräusserung von Anlagevermögen ermächtigt wird, keine Beschwerde führen. Frage der Nichtigkeit des Ermächtigungsentscheides (E. 4). Regeste Art. 293a, art. 294 al. 3, art. 298 al. 2 LP; sursis concordataire; vente de l'entreprise pendant le sursis provisoire. Question de la nullité du sursis provisoire. Lorsque l'instance de recours refuse d'octroyer le sursis définitif, elle prononce la faillite à la date de sa décision (consid. 3). Les créanciers ne peuvent pas recourir contre la décision du juge du concordat autorisant le débiteur en sursis concordataire à aliéner l'actif immobilisé. Question de la nullité de la décision d'autorisation (consid. 4). Regesto Art. 293a, art. 294 cpv. 3, art. 298 cpv. 2 LEF; moratoria concordataria; vendita dell'impresa durante la moratoria provvisoria. Questione della nullità della moratoria provvisoria. Se l'autorità di reclamo rifiuta di concedere la moratoria definitiva, essa dichiara così il fallimento con effetto dalla data della sua decisione (consid. 3). I creditori non possono introdurre reclamo contro la decisione del giudice del concordato che autorizza il debitore ad alienare attivi fissi. Questione della nullità della decisione di autorizzazione (consid. 4).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.