Gesetzesartikel
Art. 295c SchKG – Definitive Stundung
2 Entscheide, in denen Art. 295c SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubigerin klagt gegen provisorische Nachlassstundung und Ermächtigung zum Verkauf: Nichtanfechtbarkeit und fehlende Beschwerdefähigkeit führen zur Abweisung (Art. 293d und Art. 298 Abs. 2 SchKG)
- Schuldnerin verliert Konkursverfahren wegen fehlender Sanierungsaussichten: Widerruf der provisorischen Nachlassstundung und Konkurseröffnung vor Ablauf der Frist bundesrechtskonform (Art. 294 Abs. 3 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.