Gesetzesartikel
Art. 293 SchKG – Einleitung
2 Entscheide, in denen Art. 293 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubigerin klagt gegen provisorische Nachlassstundung und Ermächtigung zum Verkauf: Nichtanfechtbarkeit und fehlende Beschwerdefähigkeit führen zur Abweisung (Art. 293d und Art. 298 Abs. 2 SchKG)
- GmbH beantragt Rückzug der Überschuldungsanzeige nach Konkurseröffnung: Rückzug unzulässig, Konkurseröffnung bleibt wirksam (Art. 725a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.