Gesetzesartikel
Art. 295b SchKG – Verlängerung der Stundung
2 Entscheide, in denen Art. 295b SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldnerin beantragt Verlängerung der definitiven Nachlassstundung ohne Sachwalterantrag: Antragsrecht ausschliesslich beim Sachwalter, Konkurseröffnung von Amtes wegen (Art. 295b Abs. 1 SchKG)
- Gläubigerin klagt gegen provisorische Nachlassstundung und Ermächtigung zum Verkauf: Nichtanfechtbarkeit und fehlende Beschwerdefähigkeit führen zur Abweisung (Art. 293d und Art. 298 Abs. 2 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.