Gesetzesartikel
Art. 265 ZPO – Superprovisorische Massnahmen
4 Entscheide, in denen Art. 265 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater unter Verdacht sexueller Handlungen mit Kind: Begleitetes Besuchsrecht angeordnet, unentgeltliche Rechtspflege verweigert (Art. 314 Abs. 1 ZGB)
- Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Auflösungsanspruchs wahrt nicht die Verwirkungsfrist nach Art. 779 Abs. 4 OR (Art. 779 Abs. 4 OR)
- Superprovisorischer Obhutsentzug ohne Anhörung: Nichteintreten mangels Instanzenausschöpfung; Kanton haftet für falsche Rechtsmittelbelehrung (Art. 445 Abs. 2 ZGB)
- Superprovisorische Erwachsenenschutzmassnahme: Keine kantonale Beschwerde zulässig, keine Rechtsverweigerung (Art. 445 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.