Insolvenzentschädigung verneint bei unterbliebener Konkursbetreibung gegen im Handelsregister eingetragene AG trotz gelöschtem Domizil (Art. 51 Abs. 1 AVIG)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 131 V 196 · ATF 131 V 196 · DTF 131 V 196
- Datum
- 26.04.2005
- Geschäftsnummer
- BGE 131 V 196
- Abteilung
- CH_BGE_007
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Art. 51 AVIG Art. 55 AVIG Art. 43 HRegV Art. 626 OR Art. 39 SchKG Art. 40 SchKG Art. 46 SchKG Art. 393 ZGB
Zusammenfassung
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt bestreitet den Anspruch einer versicherten Person auf Insolvenzentschädigung gegenüber ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, einer Aktiengesellschaft. Die Versicherte hatte kein Konkursverfahren eröffnet, da das Betreibungsamt ihr mitteilte, mangels eingetragenen Domizils könne die Betreibung nicht fortgesetzt werden. Das kantonale Gericht bejahte dennoch einen Anspruch wegen offensichtlicher Überschuldung der Gesellschaft. Im Streit steht, ob die Aufzählung der Insolvenztatbestände abschliessend ist und ob die Löschung des Domizils im Handelsregister die ordentliche Konkursbetreibung ausschliesst.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der versicherten Person ab und bestätigt die Ablehnung der Insolvenzentschädigung. Es hält fest, dass die Aufzählung der Insolvenztatbestände in Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG abschliessend ist und eine Auslegung über diese Tatbestände hinaus unzulässig wäre. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht einmal bis zur Konkursandrohung gediehen war, lagen die Voraussetzungen von Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG nicht vor.
Zwar wurde das Domizil der P. AG im Handelsregister gelöscht, doch blieb die Gesellschaft als solche weiterhin eingetragen. Gemäss Art. 39 Abs. 1 SchKG unterliegt eine im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft der ordentlichen Konkursbetreibung am Sitz der juristischen Person. Eine Sitzverlegung war nicht erfolgt, weshalb der statutarische Sitz in Stadt B. gemäss Art. 46 Abs. 2 SchKG und Art. 626 OR massgebend blieb. Die Versicherte hatte rechtzeitig ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nach Art. 89 Abs. 1 HRegV angemeldet und damit die Löschung der Gesellschaft verhindert. Ihr wäre es somit möglich und zumutbar gewesen, beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren zu stellen oder allenfalls nach Errichtung eines Zustelldomizils bzw. einer Beistandschaft gemäss Art. 393 Ziff. 4 ZGB vorzugehen.
Da die Versicherte bis zum massgebenden Zeitpunkt des Verfügungserlasses am 21. Oktober 2002 von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machte, kann sie sich nicht auf Rechtsunkenntnis berufen. Auch eine allfällige falsche Auskunft des Betreibungsamtes Basel-Stadt vermag im Rahmen der Insolvenzentschädigung keine Ansprüche aus Treu und Glauben zu begründen.
Regeste
a Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG: Insolvenzentschädigung. Die Aufzählung der Insolvenztatbestände in Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG ist abschliessend. (Erw. 4.1.2) Regeste b Art. 39 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 2 SchKG: Ordentliche Konkursbetreibung; örtliche Zuständigkeit. Ist ein Schuldner als Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen, unterliegt er der ordentlichen Konkursbetreibung am Sitz der juristischen Person. Daran ändert die Löschung des Domizils der Aktiengesellschaft im Handelsregister nichts. (Erw. 4.2) Regeste a Art. 51 al. 1 et art. 58 LACI: Indemnité en cas d'insolvabilité. L'énumération des états de fait prévus aux art. 51 al. 1 et art. 58 LACI pour donner droit à l'indemnité pour insolvabilité est exhaustive. (consid. 4.1.2) Regeste b Art. 39 al. 1 et art. 46 al. 2 LP: Poursuite ordinaire par voie de faillite; compétence à raison du lieu. Lorsqu'un débiteur est inscrit comme société anonyme au registre du commerce, il est soumis à la poursuite ordinaire par voie de faillite au lieu du siège de la personne morale. La radiation au registre du commerce du domicile de la société n'y change rien. (consid. 4.2) Regesto a Art. 51 cpv. 1 e art. 58 LADI: Indennità per insolvenza. L'enumerazione, all'art. 51 cpv. 1 e all'art. 58 LADI, delle fattispecie che danno diritto a indennità per insolvenza è esaustiva. (consid. 4.1.2) Regesto b Art. 39 cpv. 1 e art. 46 cpv. 2 LEF: Esecuzione ordinaria in via di fallimento; competenza territoriale. Un debitore iscritto a registro di commercio in qualità di società anonima soggiace all'esecuzione ordinaria in via di fallimento alla sede della persona giuridica. La radiazione a registro di commercio del domicilio della società non cambia alcunché. (consid. 4.2)
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.